In dieser Woche debattiert die Bürgerschaft zum letzten Mal vor der Neuwahl am 26. Mai. Gut möglich, dass dabei der Ton an der ein oder anderen Stelle etwas rauer wird. Ganz sicher wird das zu Beginn der Sitzungswoche am Dienstag so sein, wenn die Stadtbürgerschaft zusammentritt. Nach der Fragestunde um 14 Uhr ist auf Antrag der FDP ab 15 Uhr eine Aktuelle Stunde zur Zukunft der Rennbahn angesetzt. Die Freien Demokraten wollen dabei die umstrittene Informationskampagne des Senats zur teilweisen Bebauung des Areals thematisieren.
Ein heftiger verbaler Schlagabtausch zwischen Rot-Grün und CDU/FDP ist dabei garantiert. Weitere Tagesordnungspunkte, die auf breiteres Interesse stoßen dürften, sind das „Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen“ (16.35 Uhr), der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen „Kriminalprävention und Stadtentwicklung gemeinsam denken!“ (17.15 Uhr) und der Zustand der offenen Jugendarbeit in der Stadtgemeinde, über den die Linken debattieren wollen (17.45 Uhr).
Am Mittwoch und Donnerstag kommt die Bürgerschaft als Landtag zusammen. Für Mittwoch, 10 Uhr, hat die Linke eine Aktuelle Stunde beantragt. Sie will über den Befund des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) diskutieren, demzufolge sich die Einkommensentwicklung in Bremen und Bremerhaven vom Bundestrend abgekoppelt hat. Weitere Tagesordnungspunkte am Mittwoch sind unter anderem ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Grünen und Linken zur Umsetzung des Bremer Schulkonsenses (12.05 Uhr), die Schaffung von mehr Wohnraum (Anträge mehrerer Fraktionen ab 14.30 Uhr) und die ambulante Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung (16.30 Uhr).
Am Donnerstag wird die Landtagssitzung ab 10 Uhr mit einer Fragestunde fortgesetzt. Ab 11.30 Uhr soll die Anhebung der Grundschullehrergehälter auf die Besoldungsstufe A13 endgültig beschlossen werden. Nachmittags stehen unter anderem Aussprachen zum Landesgesundheitsbericht 2019 (15.15 Uhr) sowie zu Praxis und möglichen Änderungen der Ersatzfreiheitsstrafen (16.35 Uhr) an. Die genannten Uhrzeiten können sich kurzfristig ändern.