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Corona-Bestimmungen Senat plant weitere Lockerungen in Bremen

In Bremen werden sich voraussichtlich in Kürze wieder mehr Menschen privat treffen dürfen. Auch die erlaubte Teilnehmerzahl für Veranstaltungen soll angehoben werden. Darüber berät der Senat am Dienstag.
14.06.2021, 15:29 Uhr
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Senat plant weitere Lockerungen in Bremen
Von Jürgen Theiner

Vor dem Hintergrund stark gesunkener Inzidenzwerte plant der Bremer Senat weitere Lockerungen der Corona-Bestimmungen. Nach Informationen des WESER-KURIER wird die Landesregierung am Dienstag eine neue, die nunmehr 27. Corona-Verordnung beschließen. Geplant ist unter anderem, die maximale Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen weiter anzuheben. In geschlossenen Räumen würde sie dann bei 250, unter freiem Himmel bei 1000 liegen. Ausnahmen für Großveranstaltungen wie die geplante "Sommerwiese" auf der Bürgerweide bleiben von dieser Grenze unberührt. Bisher dürfen Unterhaltungs-, Kultur- oder Sportevents in Gebäuden mit einem Publikum von maximal 100 Personen ausgerichtet werden. Für Outdoor-Veranstaltungen gilt eine Höchstgrenze von 250 Zuschauern.

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Vorgesehen ist außerdem, dass sich künftig bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten in privatem Rahmen treffen dürfen. Gegenwärtig gilt für private Zusammenkünfte: beliebig viele Personen aus zwei Haushalten oder fünf Personen aus bis zu fünf Haushalten.

Der Senat plant dem Vernehmen nach außerdem, die Prostitution wieder zu erlauben. Bordellbetriebe und ähnliche Einrichtungen sind seit mehreren Monaten geschlossen. Für Clubs, Diskotheken und Saunen wird dies wohl auch weiterhin gelten. Jedenfalls sind für solche kommerziellen Betriebe keine kurzfristigen Änderungen angedacht. Dagegen soll die Maskenpflicht auf Parkplätzen – zum Beispiel von Supermärkten und Einkaufszentren – aufgehoben werden. Zu Wochenbeginn war die Maskenpflicht bereits deutlich zurückgefahren worden. Sie gilt unter anderem nicht mehr in den Fußgängerzone der Innenstadt und Vegesacks, sowie im Schnoor und an der Schlachte. Der Entwurf für die 27. Corona-Verordnung sieht außerdem Lockerungen für die Hallenbäder sowie für den Sport in geschlossenen Räumen vor. Dort sollen sich wieder bis zu 20 Personen ohne Mindestabstand betätigen können.

Wann die geplanten, zusätzlichen Lockerungen in Kraft treten, ist noch nicht klar. Die Corona-Verordnungen der Landesregierung bedürfen der Zustimmung des Parlaments. Sie kann durch das Plenum der Bürgerschaft oder durch ihren Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) erteilt werden. Denkbar wäre eine VGO-Sitzung in der zweiten Wochenhälfte.

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