Bremen hat aufgrund steigender Inzidenzzahlen die Notbremse gezogen. Die Konsequenz: Seit vergangenem Montag gelten in der Hansestadt wieder verschärfte Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie, die auch während der Ostertage gelten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften.
Kontakte
Hier gilt weiterhin die Regelung „Fünf aus Zwei“. Draußen wie drinnen dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Ausflüge
Bremer werden aufgefordert, über die Ostertage auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Über die Feiertage hat der Landkreis Cuxhaven den Tagestourismus untersagt. Trotz Lockdown, Beherbergungsverbot und eher mäßigen Wetteraussichten rechnen Orte an Nord- und Ostsee über Ostern mit vielen Ausflüglern. Ordnungsämter und Polizei haben strenge Kontrollen angekündigt. In Bremerhaven hingegen sind Tagesausflügler willkommen.
Masken
An allen Orten, an denen eine Maskenpflicht besteht, muss eine medizinische Maske, etwa eine FFP2-Maske, getragen werden. Dazu zählen unter anderem Wochenmärkte, Schulen, Geschäfte oder der öffentliche Nahverkehr. Auch im Auto gilt eine Maskenpflicht für Beifahrer, wenn Personen aus mehr als zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sind. Etwa wenn ein Elternteil mehrere Kinder unter 14 Jahren verschiedener Familien befördert. In betrieblichen Situation, etwa Fahrten auf Werksgeländen, gilt die Maskenpflicht bereits ab dem zweiten Haushalt. Es gibt Ausnahmen zur Pflicht zum Tragen medizinischer Masken: Kinder zwischen sechs und 15 Jahren dürfen Alltagsmasken tragen, Kinder unter sechs Jahren, Radfahrer, gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Menschen mit einem Attest müssen keine Maske tragen.
Einkaufen
Supermärkte sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Apotheken, Tankstellen oder Abholdienste haben geöffnet am Karsamstag. Blumen- und Buchläden dürfen ebenfalls öffnen. Die Anzahl der Kunden muss aber jeweils reguliert werden. Weitere Einzelhandelsgeschäfte dürfen nicht öffnen, auch nicht mit Terminshopping. Abholungen nach vorheriger Bestellung sind möglich.
Kulturelle Angebote und Veranstaltungen
Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen, Kinos, Zoos, botanische Gärten oder Gedenkstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Jahrmärkte sind untersagt. Gottesdienste sind unter Auflagen erlaubt.
Coronatests
Einmal in der Woche darf sich jeder Bürger kostenlos per Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. In Bremen sind dazu an verschiedenen Stellen Testzentren eingerichtet. Dort sind auch weiterhin, dann kostenpflichtig, PCR-Tests möglich.
Restaurants und Bars
Die Gastronomie hat geschlossen. Speisen dürfen aber zur Mitnahme verkauft werden. Kantinen haben geöffnet.