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Hintergrund Der Bremer Brechmittel-Prozess im Überblick

Bremen. Der tödliche Brechmitteleinsatz in Bremen beschäftigt Polizei und Justiz seit Ende 2004. Wir zeichnen den Verlauf nach.
01.11.2013, 14:47 Uhr
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Bremen. Der tödliche Brechmitteleinsatz in Bremen beschäftigt Polizei und Justiz seit Ende 2004. Ein Polizeiarzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler damals Brechsirup eingeflößt, damit dieser verschluckte Kokainkügelchen erbricht - ein Überblick über die wichtigsten Ereignisse in dem Fall:

27. Dezember 2004: In Bremen wird einem 35 Jahre alten mutmaßlichen Drogenhändler unter Zwang ein Brechmittel verabreicht, damit er verschluckte Drogenkügelchen wieder von sich gibt.

7. Januar 2005: Der 35-Jährige stirbt, nachdem er zunächst in ein Koma gefallen war.

26. Januar 2005: Die Bremer Bürgerschaft beschließt einen Stopp der gewaltsamen Brechmittelvergabe.

16. April 2008: Vor dem Bremer Landgericht beginnt der Prozess gegen einen Polizeiarzt. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

4. Dezember 2008: Der Arzt wird freigesprochen. Ihm könne der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachgewiesen werden, urteilen die Richter.

29. April 2010: Der Bundesgerichtshof in Leipzig hebt das Urteil auf.

8. März 2011: Am Bremer Landgericht beginnt die Neuauflage des Prozesses. 14. Juni 2011: Das Landgericht spricht den Mediziner erneut frei.

20. Juni 2012: Der Bundesgerichtshof in Leipzig kassiert auch diesen Freispruch und verweist den Fall zurück an das Landgericht Bremen.

9. April 2013: Im dritten Brechmittel-Prozess bricht der Angeklagte sein Schweigen. "Sein Tod ist mir sehr nahe gegangen", sagt der Mediziner.

16. September 2013: Bremens Ex-Bürgermeister Henning Scherf ist als Zeuge geladen. Er soll Aufklärung darüber geben, wie 2004 die politische Vorgaben zum Umgang mit dem Einsatz von Brechmitteln bei mutmaßlichen Drogendealern waren.

1. November 2013: Der Prozess wird gegen Zahlung einer Geldauflage von 20 000 Euro an die Mutter des Opfers eingestellt. (dpa/lni)

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