Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Jäger werben um Verständnis: In Natur- und Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde nicht frei laufen Der Leinenzwang gilt das ganze Jahr

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen Städte in Wäldern keine Leinenpflicht für Hunde aussprechen. Diese Entscheidung wird von einigen Hundehaltern als Freibrief interpretiert, in der Natur den Vierbeiner von der Leine zu lassen. Doch das Urteil betrifft nur normale Waldgebiete
20.08.2012, 05:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Der Leinenzwang gilt das ganze Jahr
Von Julia Ladebeck

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen Städte in Wäldern keine Leinenpflicht für Hunde aussprechen. Diese Entscheidung wird von einigen Hundehaltern als Freibrief interpretiert, in der Natur den Vierbeiner von der Leine zu lassen. Doch das Urteil betrifft nur normale Waldgebiete

.

und DETLEV SCHEIL

Bremen. Wenn Cord Haake sich zum wiederholten Male mit Hundebesitzern auseinandersetzt, kommt es ihm manchmal vor, als führe er einen Kampf gegen Windmühlen. Viele wollen einfach nicht einsehen, dass sie ihre Tiere in Natur- und Landschaftsschutzgebieten anleinen müssen – und zwar immer.

Cord Haake hat als Jäger und Pächter der Jagdreviere Marßel-Burgdamm sowie Grambkermoor selbst einen Hund. Der 56-Jährige setzt sich für die Einhaltung der Anleinpflicht ein, weil er die schlimmen Folgen kennt, wenn Rehe von Hunden gehetzt flüchten und in Panik auf Straßen oder Bahngleise rennen. Schon mehrmals musste Haake tote Tiere von den Gleisen der Bahnstrecke Bremen-Bremerhaven bergen. "Die Rehe sind von Hunden gehetzt in Panik vor den Zug gelaufen", sagt er. Betroffen erzählt er, wie er am Straßenrand ein völlig verstörtes Kitz fand, "die Ricke war totgefahren worden". In solchen Momenten wird Haake wütend: "Der Hundehalter samt Hund ist in solchen Momenten natürlich schon über alle Berge." Die Anleinpflicht ist in den jeweiligen Verordnungen, die für Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete gielten, vorgeschrieben. Darin heißt es: "Verboten ist insbesondere ….. Hunde frei laufen zu lassen, außer im Rahmen der zulässigen Jagdausübung."

Das Problem ist laut Haake, dass viele Hundebesitzer glaubten, der Leinenzwang ende auf jeden Fall am 15. Juli. Dann ist laut dem Bremischen Feldordnungsgesetz die Brut- und Setzzeit vorbei. Doch das Verbot, Hunde in Natur- und Landschaftsschutzgebieten frei laufen zu lassen, gilt das ganze Jahr über.

Stadtjägermeister Harro Tempelmann kennt das Problem aus verschiedenen Stadtteilen. Im Frühjahr 2011, so berichtet er, sei beispielsweise eine Ricke in Oberneuland beim Setzakt von einem Hund gerissen worden. Beim Setzakt, das heißt: Die Ricke war trächtig und hatte sich bereits einen Platz gesucht, um dort zu gebären.

Sowohl Tempelmann als auch Haake machen immer wieder die Erfahrung, dass sich Hundeführer trotz aufklärender Gespräche nicht belehren lassen. Haake und Tempelmann wünschen sich mehr Unterstützung durch die Behörden. "Es wäre hilfreich, wenn es mehr Hinweisschilder gäbe", sagt Haake. Ein großes Ziel, so Tempelmann sei mit der Errichtung der Wildfangzäune an der Autobahn erreicht worden. "Der ist wirklich Gold wert und sollte weiter komplettiert werden." Doch vor allem möchten der Stadtjägermeister und der Jagdrevierpächter um Verständnis bei den Hundebesitzern werben.

"Wir Jäger sind in der Regel selbst Hundehalter aber wir müssen auch Rücksicht auf das Wild nehmen", sagt Tempelmann, der sich unter anderem aus diesem Grund für die Einrichtung von offiziellen Hunde-Freilaufflächen einsetzt. Und Haake, der mit seiner speziell ausgebildeten Deutsch-Drahthaar-Hündin "Mira" in seinen Revieren unterwegs ist, sagt: "Es wäre schön, wenn die Hundebesitzer akzeptieren würden, dass die wild lebenden Tiere ein Recht auf Ruhe haben. Sie waren zuerst da."

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)