Die Neumayer-III-Station liegt in einer Eiswüste in der Antarktis. Sie thront auf 16 hydraulischen Stelzen mehrere Meter über dem Boden. Auf 5000 Quadratmetern, verteilt auf vier Etagen, leben hier das ganze Jahr über Menschen, bis zu 50 im Sommer. Regelmäßiger Besuch kommt aus Bremerhaven. Die „Polarstern“ hat nämlich nicht nur einen Forschungs- und Ausbildungs-, sondern auch einen Versorgungsauftrag. Sie bringt den Bewohnern der Polarstation, was sie zum Leben und Arbeiten brauchen.
Die Ladung an Bord reicht von frischem Gemüse für das Stationsteam über modernstes IT-Equipment bis hin zu Schrauben und Teilen zur Instandhaltung der Station. Auch riesige Bauteile, etwa für die Windkraftanlage nahe der Neumayer-Station, hat die „Polarstern“ schon geliefert.
Die Bundesrepublik erfüllt damit eine Aufgabe aus dem sogenannten Antarktis-Vertrag, den zwölf Staaten 1959 abgeschlossen hatten, um territoriale Ansprüche in der Antarktis zu beenden und den Lebensraum vor militärischer Nutzung und kommerziellem Rohstoffabbau zu schützen. Deutschland trat dem Vertrag 1979 bei. Sowohl der Bau und Betrieb der Neumayer-Station III als auch der „Polarstern“ sind Voraussetzungen dafür, dass Deutschland im Antarktis-Vertrag Konsultativstatus hat, also stimmberechtigt ist.
Als Konsultativstaat verfolgt Deutschland keine territorialen Ansprüche in der Antarktis, sondern steht für friedliche Zusammenarbeit ein, damit, wie es auf der Homepage des Alfred-Wegener-Instituts heißt, „der ,siebte Kontinent' auch in Zukunft für alle folgenden Generationen bewahrt und gestärkt werden kann“.