In Bremen tritt am Montag eine neue Corona-Verordnung mit mehreren Verschärfungen in Kraft. Ungeimpfte dürfen sich dann nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen. In der derzeitigen Warnstufe zwei dürfen nur Geimpfte und Genesene (2G) im Einzelhandel einkaufen, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. In den Schulen muss künftig in allen Jahrgängen eine Maske getragen werden, bislang waren die Grundschulen ausgenommen. Das kleinste Bundesland übernimmt damit die Bund-Länder-Beschlüsse von vergangener Woche. In Niedersachsen soll eine neue Verordnung ab Mitte der Woche gelten.
Alle Beschlüsse im Überblick
- Die Warnstufen 0 und 1 können bis zum 6. Januar für Bremen nicht festgestellt werden.
- Ungeimpfte Menschen dürfen bei privaten Treffen nur Bewohner des eigenen Hausstandes und zwei Menschen eines anderen Hausstandes treffen.
- Ein 2G-Modell gilt im Einzelhandel in den Warnstufen 2 und 3, ausgenommen davon sind etwa Supermärkte.
- Clubs, Diskotheken, Festhallen und ähnliche Einrichtungen müssen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 schließen.
- Kontaktdaten können ab sofort auch mit der Corona-Warn-App erfasst werden.
- In geschlossenen Räumen dürfen Veranstaltungen mit maximal 5000 Menschen stattfinden, draußen mit maximal 15.000.
- Wenn die 350er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, dürfen Veranstaltungen nur mit maximal 1000 Menschen stattfinden. Bei privaten Feiern gilt dann in geschlossenen Räumen die Grenze von 50 Menschen, unter freiem Himmel sind es 200. Das 2G-Modell gilt.
- Feuerwerk der Kategorie F2 darf weder getragen noch abgebrannt werden. Auch öffentliche Feuerwerke sind untersagt.
- In Schulen und anderen Bildungseinrichtungen gilt die Maskenpflicht.