Ab Montag, 6. Dezember, gilt im Bremer Einzelhandel 2G. Geschäftsleute müssen sich auf die Kontrolle der Regel vorbereiten. Kunden der Innenstadt sollen genau wie beim Weihnachtsmarkt ein Band für den Zutritt zu den Geschäften bekommen. Nachweise müssten so nicht in jedem Laden erneut vorgezeigt werden.
"Um das Verfahren für den Einzelhandel insbesondere auch für die Kundinnen und Kunden zu vereinfachen und mehrfache Prüfungen zu vermeiden, soll die Bänderregelung, die bereits auf dem Weihnachtsmarkt und dem Schlachtezauber praktiziert wird und sich bewährt hat, auch im Einzelhandel eingesetzt werden", heißt es in einer Mittelung des Bremer Senats am Sonntag. Demnach sollen die Bändchen, die für den Weihnachtsmarkt an sechs Ausgabestellen verteilt werden, auch für den Einzelhandel gelten.
Bänder vom Einzelhandel sollen für Weihnachtsmarkt gelten
Darüber hinaus will der Einzelhandel kurzfristig selbst vergleichbare Bänder ausgeben. Diese sollen dann in den Geschäften der Innenstadt und den Stadtteilen als Nachweis gelten. "Die Bänder des Einzelhandels gelten dann wechselweise auch für den Weihnachtsmarkt und den Schlachtezauber", heißt es in der Mitteilung.