Im Streit zwischen einem gekündigten Dolmetscher und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird es zu einem Verfahren kommen. Bei einem Termin am Arbeitsgericht Bremen am Freitag ist es zu keiner gütlichen Einigung gekommen. Der Dolmetscher, gegen den die Bremer Staatsanwaltschaft im Zuge der Asyl-Affäre ermittelt, will vom Bremer Arbeitsgericht per Kündigungsschutzklage feststellen lassen, dass ihm das Bamf Bremen zu Unrecht keine Aufträge mehr erteilt. Die Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland, weil das Bamf eine Bundesbehörde ist.
Der 39-jährige selbstständige Dolmetscher für Kurdisch und Arabisch ließ sich vor Gericht von seinem Anwalt Ralf Salmen vertreten, die Gegenseite durch den Interims-Referatsleiter des Ankunftszentrum Bremens und Anwalt Volker Voth. Salmen argumentierte, der Dolmetscher habe zwischen Juni 2016 bis April 2018 – als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt – mehr als 200 Tage im Jahr als Freiberufler nur für das Bamf gearbeitet und deshalb keine anderen Aufträge annehmen können. Deshalb bestand nach seiner Ansicht ein ungekündigtes arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis, auch wenn der Dolmetscher steuerlich als Selbstständiger gilt.
Bamf war Haupteinnahmequelle des Dolmetschers
"Mein Mandant hat nichts Unrechtes getan und steht von heute aufgrund von Verdächtigungen auf morgen ohne Arbeit da", sagte Salmen. "Das Bamf war seine Haupteinnahmequelle." Seinem Mandanten sei lediglich mündlich mitgeteilt worden, dass er nun keine Aufträge mehr erhalte – eine rechtmäßige Kündigung dagegen muss unter anderem schriftlich erfolgen.
Was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angeht, "wissen wir nicht konkret, was ihm vorgeworfen wird", sagte Salmen. "Wir warten auf Akteneinsicht." Laut Bild-Zeitung hatte der Dolmetscher von Asylsuchenden Geld dafür kassiert, falsche Angaben zum Beispiel zu ihrer Identität zu übersetzen.
"Wir sehen unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Arbeitsverhältnis", sagte dagegen Anwalt Voth. Der Dolmetscher habe keinen festen Arbeitsplatz innerhalb der Behörde gehabt, hätte auch nur streng reglementierten Zugang zum Gebäude besessen und zum Beispiel weder einen Vorgesetzten noch feste Arbeitszeiten gehabt. Voth: "Die Tätigkeit orientierte sich an der Aktenlage."
Das Gericht wird nun erst einmal klären, ob das Arbeitsgericht Bremen überhaupt für die Klage zuständig ist. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin war die Frage, inwieweit Bremen und Umgebung der überwiegende Ort der Arbeit des Dolmetschers gewesen waren, nicht genügend begründet. Auch bei den Anträgen auf Schmerzensgeld und Urlaubsvergütung sah sie weiteren Begründungsbedarf.
Alle Texte über die Asyl-Affäre des Bamf in Bremen lesen Sie unterDen Bericht von Buten un Binnen sehen Sie hier: