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Unterstützung in der Corona-Krise Bremer Senat plant neuen Hilfsfonds: Eine Million Euro für Vereine

Weil viele gemeinnützige Initiativen und Organisationen nicht von den Staatshilfen profitieren, plant der Bremer Senat einen eigenen Fonds für sie. Eine Million Euro steht insgesamt zur Verfügung.
15.06.2020, 05:00 Uhr
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Bremer Senat plant neuen Hilfsfonds: Eine Million Euro für Vereine
Von Nina Willborn

Für Wirtschaftsunternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, haben der Bund und die Länder schon zahlreiche und mit Milliarden Euro unterfütterte Maßnahmen in Aussicht gestellt oder in den vergangenen Wochen bereits ausgezahlt. Die Liste der Möglichkeiten für die diversen Branchen, Soforthilfen, Überbrückungskredite oder andere Formen von Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist lang. Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die in vielen Fällen auch schon vor der weltweiten Krise wohlwollend formuliert nicht unbedingt unter akutem Reichtum litten, bleibt die staatliche Unterstützung bislang größtenteils verwehrt.

Unterstützung für kleinere Vereine

Der Bremer Senat plant nun, auch die Non-Profit-Initiativen zu unterstützen. Wie aus einer Vorlage für die Sitzung an diesem Dienstag hervorgeht, soll für sie ein Hilfsfonds in Höhe von insgesamt einer Million Euro aufgelegt werden. Kleinere Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen drohten auseinanderzubrechen, weil ihnen ebenso wie den Wirtschaftsunternehmen im Moment ein Großteil der Einnahmen wegbräche, heißt es in dem Papier. „Während gewerbliche Anbieter und Firmen Hilfen in dieser fordernden Zeit erhalten“, müsse in Bremen, das sich seit jeher seines großen ehrenamtlichen Engagements rühmt, „das wichtige zivilgesellschaftliche Engagement angesichts der großen Herausforderungen“ auch weiterhin erhalten bleiben.

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Mit dem Hilfsfonds für das zivilgesellschaftliche Engagement sollen nach Willen des Senats vor allem diejenigen kleineren Gruppen und Vereinen unterstützt werden, die nicht von anderen Hilfsprogrammen erfasst werden und die im Moment aufgrund der Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen Ausfälle bei den Einnahmen haben, die sonst traditionell vor allem im Sommer durch Flohmärkte, Feste oder Versteigerungen Geld in die Kassen bringen. Ebenso soll sich die Unterstützung an all diejenigen richten, die laut der Vorlage im Moment „ihre fortlaufenden Aufwendungen zur Aufrechterhaltung ihrer Aktivitäten nicht finanzieren können“. Bewerben um die Mittel können sich nicht nur weltliche gemeinnützige Vereine und Initiativen, sondern auch religiöse oder „weltanschaulich tätige Gemeinschaften“.

Bis zu 5000 Euro

Wie viele Bremer Initiativen derzeit tatsächlich in akuter Finanznot stecken, ist unklar. Der Senat geht allerdings davon aus, dass die Summe von einer Million Euro zunächst ausreichen könnte. Geplant ist, pro Antragsteller einen Zuschuss von maximal 5000 Euro zu gewähren, wenn die Ausfälle bei den Einnahmen oder ständigen Aufwendungen nachgewiesen werden können – die Prüfung soll unbürokratisch geschehen. In begründeten Ausnahmefällen, so der Plan, können auch mehrmalige Zuschüsse oder einmalig bis zu 15.000 Euro gezahlt werden. Eine doppelte Förderung, also Mittel sowohl aus Programmen der Bundesregierung als auch aus dem Bremen-Fonds, in den das Hilfsprogramm integriert werden soll, zu beantragen, ist allerdings nicht möglich.

Um die Anträge abzuarbeiten, soll nach den Plänen die Senatskanzlei, die sich ressortübergreifend um die Verteilung der Gelder kümmern soll, zeitlich befristet bis Ende des Jahres „mit einer entsprechend qualifizierten Sachbearbeitung“ aufgestockt werden, organisiert durch das Finanzressort. Die konkreten Richtlinien für die Förderung sollen kurzfristig erarbeitet und in Kraft gesetzt werden.

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