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Rechtlicher Rahmen fehlt Bremens Polizeidrohnen seit Jahren kaum im Einsatz

Bremens Polizei darf ihre Drohnen schon seit Jahren nicht so nutzen, wie sie es gerne würde. Dafür gibt es einen bestimmten Grund.
06.03.2025, 05:00 Uhr
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Bremens Polizeidrohnen seit Jahren kaum im Einsatz
Von Ralf Michel

Die Drohnen der Bremer Polizei könnten theoretisch recht häufig eingesetzt werden. Zur Sicherung von Großveranstaltungen zum Beispiel, bei der Suche oder Observierung von Personen, zur Tatortdokumentation, zur Aufklärung vor polizeilichen Zugriffen oder auch – mittels Wärmebildkamera – zum Aufspüren von Indoor-Plantagen. Theoretisch. Praktisch aber bleiben die Bremer Polizeidrohnen zumeist am Boden. Weil im Polizeigesetz der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz fehlt. Seit inzwischen sechs Jahren. Das sorgt für Unmut:

Was kritisiert die Opposition?

"Hochgradig peinlich und völlig inakzeptabel“, findet Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU, dass die 2019 angeschaffte Drohne von der Polizei nach wie vor nicht zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden darf. Bremen bekomme inzwischen nicht einmal mehr „ganz normales Regierungshandeln“ hin. In anderen Bundesländern werde der Drohneneinsatz nicht über ein Gesetz geregelt, sondern per Erlass, wundert sich die Vorsitzende der Innendeputation, Wiebke Winter (CDU). „Warum geht das nicht in Bremen? Was machen wir falsch?“

Was sagt die Gewerkschaft der Polizei?

„Der Polizei Bremen wird ein wichtiges Einsatzmittel zur Gefahrenabwehr vorenthalten“, moniert Nils Winter, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dabei könne der Einsatz von Drohnen Menschenleben retten und spare außerdem Geld und Personal. „Anstelle eines kompletten Einsatzzuges reichen zum Beispiel bei einer Personensuche im Gelände zwei bis drei polizeiliche Luftfahrzeugfernführer.“ Die GdP erwartet von der Politik, „dass für die Polizei schnellstens die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden“.

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Warum dauert es so lang?

2019 wurde eine Drohne angeschafft, doch zwei Jahre später war sie immer noch nicht im Einsatz. Es mussten zunächst mögliche Einsatzbereiche identifiziert und Grundlagen für den praktischen Einsatz erarbeitet werden. Vor allem aber habe die „Aufarbeitung der polizeiinternen Datenschutzproblematik“ für Verzögerung gesorgt, hieß es im August 2021 auf Anfrage des WESER-KURIER seitens Polizei und Innenbehörde. Eigentlich habe eine Arbeitsgruppe prüfen sollen, wie, wo und bei welchen Ereignissen die Drohne eingesetzt werden kann. Dann aber sei erst mal auf die Novellierung des Polizeigesetzes gewartet worden. Die erfolgte tatsächlich im November 2021, allerdings ohne für Klarheit in Sachen Drohneneinsatz zu sorgen.

Wie lautet der Stand der Dinge?

Die im Jahr 2019 für etwa 9000 Euro angeschaffte Drohne ist laut Polizei inzwischen technisch veraltet. Sie wurde und wird lediglich im Übungsbetrieb genutzt. Seit 2023 verfügt die Polizei über zwei neue Drohnen (Gesamtkosten mit Zubehör: rund 17.000 Euro). 2024 wurden sie viermal eingesetzt. In drei Fällen, um per Übersichtsaufnahmen einen Tatort zu dokumentieren, einmal, um nach Beweismitteln zu suchen. Zu "polizeilichen Luftfahrzeugfernführern" wurden in der Direktion Einsatz fünf Beamte ausgebildet. Über weitere Drohnen verfügen die Spezialeinheiten der Bremer Polizei. Sie wurden in den Jahren 2023 und 2024 in einer zweistelligen Zahl von Fällen eingesetzt.

Wofür würde die Polizei die Drohnen gerne einsetzen?

„Die Drohne ist ein wichtiges Einsatzmittel, das insbesondere auch für gefahrenabwehrrechtliche Zwecke eingesetzt werden könnte, wie zum Beispiel bei der Suche nach Vermissten oder Personen in hilfloser Lage, für die Sicherheit von Veranstaltungen oder bei der Verkehrsüberwachung", erklärt Polizeisprecherin Franka Haedke. Auch bei Bombensprengungen oder -entschärfungen könnten die Drohnen helfen. „Sowohl für Evakuierungsmaßnahmen als auch für die Begutachtung des Sprengsatzes als Gefahrenminimierung für den Kampfmittelräumdienst.“

Was ist das Problem?

Die Drohnen der Polizei sind mit Kameras ausgerüstet, könnten also Personen fotografieren oder filmen. Das aber berührt das Grundrecht jedes Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb bedarf der Einsatz dieser Drohnen einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die es in Bremen bislang nicht gibt, erläutert Daniel Heinke, Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit der Innenbehörde. Bislang operieren die Bremer Polizeidrohnen allein auf der Grundlage der Strafprozessordnung. Was einen Einsatz zum Zwecke der Strafverfolgung erlaubt, etwa für Übersichtsaufnahmen von einem Tatort oder auch für eine Observation. Nicht aber einen Einsatz zur polizeilichen Gefahrenabwehr. Die ist Ländersache, womit das Bremische Polizeigesetz ins Spiel kommt. Darin ist zwar geregelt, bei welcher Gelegenheit die Polizei filmen darf – etwa bei Volksfesten oder mit ihren Bodycams. Doch einen Passus, der grundsätzlich den Einsatz von Drohnen zulässt – um dann alles Weitere per Erlass regeln zu können –, enthält das Gesetz nicht.

Und wie geht es weiter?

In diesem Jahr – laut Innenbehörde „in wenigen Monaten“ – steht die nächste Novellierung des Polizeigesetzes an. Und darin werde „selbstverständlich auch eine Regelung zum Thema Drohneneinsatz enthalten sein“.

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