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Fehlende Kennzeichnung Bremer Zoll warnt vor verbotenen Knallern

Wer Feuerwerkskörper mit gefälschten oder fehlenden Kennzeichnungen kauft, macht sich strafbar. Darauf weist das Hauptzollamt Bremen hin. Welche Feuerwerkskategorien nur mit Erlaubnis gezündet werden dürfen.
28.12.2022, 06:29 Uhr
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Bremer Zoll warnt vor verbotenen Knallern
Von Maren Beneke

Das Hauptzollamt Bremen rät, schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern Vorsicht walten zu lassen und auf die Kennzeichnungen zu achten. "Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt", teilte die Behörde mit. Im schlimmsten Fall hätten die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Zudem sei mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk sei verboten.

Sogenanntes nicht konformitätsbewertetetes Feuerwerk sei mit extremen Risiken verbunden, sagte Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts Bremen. "Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen."

Zu beachten ist laut der Behörde außerdem, dass bereits für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie Blitz-Knallsätze eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese den Angaben zufolge stets ohne Ausnahme erforderlich.

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