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Führerschein-Umtauschpflicht Abschied vom "Lappen" fällt vielen Bremern schwer

Am 19. Januar 2022 läuft die erste Frist ab. Bis dahin müssen die Jahrgänge zwischen 1953 und 1958 ihre Führerscheine umgetauscht haben. Ein Überblick, was dabei zu beachten ist.
26.11.2021, 16:00 Uhr
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Abschied vom
Von Nina Willborn

So ganz trennen wollen sich viele Bremerinnen und Bremer nicht von ihrem alten "Lappen". Das zumindest ist die Erfahrung, die Andrea Lammermann, Referatsleiterin der Führerscheinstelle, und ihre Kollegen in diesen Wochen machen. Wer in den Jahren zwischen 1953 und 1958 geboren ist, hat noch bis zum 19. Januar Zeit, seinen alten Papier-Führerschein in einen im Scheckkartenformat umzutauschen.

Seit Oktober haben das schon rund 17.000 Autofahrer gemacht, etwa 500 pro Woche. Insgesamt hat das Bürgeramt für diese Jahrgänge rund 35.000 Führerscheine im System, die nun aufgrund der Gesetzeslage erneuert werden müssten. "Mit die häufigste Frage ist: ,Muss ich den alten Führerschein dann abgeben?`Für viele ist das ja ein Papier, das sie mehr als 40 Jahre lang begleitet hat", sagt Lammermann. "Länger, als viele Ehen halten. Da hängt bei vielen das Herz dran." Also: Ja, den alten Führerschein samt Passfoto-Erinnerung an das 18-jährige Selbst darf man behalten, er wird ungültig gestempelt und eine Ecke abgeknipst. Was man sonst noch beachten muss beim Führerschein-Umtausch:

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Alle, deren Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde – insgesamt in Deutschland rund 43 Millionen Menschen. Das Datum für den letztmöglichen Umtausch ist nach Geburtsjahren gestaffelt. "Diese Staffelung ist auch gut", sagt Dagmar Gattow, Leiterin des Bremer Bürgeramtes, "anders wäre es für die Führerscheinstellen nicht so einfach gewesen, das zu wuppen." Im Bürgeramt sind sechs zusätzliche Kräfte eingestellt worden, die sich ausschließlich mit dem Pflichtumtausch beschäftigen.

Die Abgabetermine für graue und rosa Papierführerscheine richten sich nach Altersgruppen: Nach den Jahrgängen bis 1958 folgen die zwischen 1959 bis 1964 (Fristende 19. Januar 2023), 1965 bis 1970 (Fristende 19. Januar 2024) und ab 1971 (Fristende 19. Januar 2025); alle, die vor 1953 Fahren gelernt haben, haben bis spätestens zum 29. Januar 2033 Zeit. Bei denjenigen, die Kartenführerscheine besitzen, geht es gestaffelt nach Ausstellungsjahren (ab 1. Januar 1999). Man muss übrigens nicht warten, bis die Frist der eigene Gruppe abläuft. "Das sind nur die letztmöglichen Termine", sagt Gattow.

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Hintergrund ist, dass die Führerscheine innerhalb der Europäischen Union bis Januar 2033 vereinheitlicht werden und den gleichen Standard besitzen sollen, erklärt Andrea Lammermann. Für Deutsche bietet das zum Beispiel im Urlaub bei der Mietwagenbuchung Vorteile. Der Umtausch dient auch Sicherheitszwecken: Die Scheckkarten mit Wasserzeichen stellen Fälscher vor größere Hürden als die Papierversionen. Was sich mit dem Pflichtumtausch ebenfalls ändert: Der Führerschein ist wie ein Pass oder Personalausweis nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern läuft nach 15 Jahren ab und muss erneuert werden.

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Wie tausche ich meinen Führerschein um?

Nötig ist ein persönlicher Termin in der Führerscheinstelle im Bürgeramt (Stresemannstraße 48). Ihn kann man telefonisch unter der Nummer des Bürgertelefons 115 oder digital über das Portal bremen.de buchen. "Wir vergeben Termine zwölf Wochen im Voraus", sagt Amtsleiterin Gattow. "Normalerweise muss man weniger als drei Wochen warten, manchmal ist eine Terminvereinbarung auch kurzfristig möglich."

Mitbringen zum Umtausch muss man einen Ausweis, ein biometrisches Foto und den alten Führerschein. Wichtig für alle, deren Führerschein nicht in Bremen ausgestellt wurde: Sie brauchen eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führersteinstelle. "Sie kann man in den meisten Fällen sehr unkompliziert per E-Mail bestellen", sagt Dagmar Gattow. "Die Daten werden dann an uns übermittelt."

Die Kosten für den Umtausch: rund 30 Euro inklusive Versand des neuen Führerscheins. Er wird rund 14 Tage später von der Bundesdruckerei direkt an die Inhaber versandt. Übrigens: Inhaltlich ändert sich nichts am Führerschein. Alle Fahrzeugklassen, für die eine Berechtigung vorliegt, werden übertragen.

Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche?

Wer nach dem 19. Januar 2022 kontrolliert wird und eigentlich schon eine Scheckkarte vorzeigen müsste, begeht eine Ordnungswidrigkeit aufgrund eines ungültigen Dokuments  (Bußgeld: zehn Euro). "Die Fahrerlaubnis an sich erlischt nicht", sagt Andrea Lammermann. Dagmar Gattow fügt an: "Für alle, die ohne aktuellen Führerschein im Ausland unterwegs sind, kann es richtig teuer werden."

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