Wie berichtet, ist die Zahl der Strafanzeigen wegen gefälschter Impfausweise in Bremen seit Herbst vergangenen Jahres deutlich angestiegen. Laut Polizei auf aktuell 195. Ermittelt wird jetzt auch gegen drei Mitarbeiter der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), wie Radio Bremen zuerst berichtete. Das Unternehmen hat dies auf Anfrage bestätigt. Das Trio ist am Arbeitsplatz mit gefälschten Impfpässen aufgefallen. Die Polizei ermittelt wegen Urkundenfälschung.
Die Anzeige gegen die drei Mitarbeiter stammt von der BSAG selbst. Aufgefallen waren sie bei einer firmeninternen Überprüfung. Wie alle Bremer Institutionen sei auch die BSAG dazu aufgefordert worden, den Impfstatus aller Mitarbeiter zu erfassen, erläutert Firmensprecher Jens-Christian Meyer. Dabei seien in drei Fällen Verdachtsmomente hinsichtlich der Echtheit der vorgelegten Impfausweise aufgetaucht, die auch im anschließenden Gespräch von den Betroffenen nicht entkräftet werden konnten. In einem der Fälle bestand zudem der Verdacht, dass der Mitarbeiter Handel mit gefälschten Pässen betrieben hat.
Die BSAG hat dies der Polizei gemeldet, die drei Verdächtigen wurden von dem Verkehrsbetrieb umgehend freigestellt. Eine arbeitsrechtliche Konsequenz, aber auch eine im Sinne des Gesundheitsschutzes, erläutert Meyer. "Wir wollen hier niemanden haben, von dem wir nicht wissen, wie sein Gesundheitsstand ist."
Vom Ergebnis der polizeilichen Untersuchungen hänge nun ab, welche weiteren arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen würden, bis hin zu einer möglichen Kündigung, so Meyer. Dass es diese Fälle bei der BSAG gegeben habe sei zwar bedauerlich, andererseits bei 2200 Mitarbeitern auch nicht verwunderlich. "Da sind wir nichts anderes als ein Spiegelbild der Gesellschaft." Zumindest habe der Vorfall gezeigt, dass die hausinternen Kontrollmechanismen funktionierten.
Der Strafrahmen für das Fälschen von Impfpässen bewegt sich zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist, dürfte allerdings mit einer Geldstrafe davonkommen, so die Einschätzung von Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen. Eine ganz andere Hausnummer sei es, wenn jemand Handel mit gefälschten Impfpässen betreibe. "Da scheint es mir doch zweifelhaft, ob es in solchen Fällen mit einer Geldstrafe getan ist." Zumal es sich bei Händlern häufig nicht um Ersttäter handele.
++ Dieser Artikel wurde am 20. Januar um 17.02 Uhr aktualisiert. ++
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