Das Verwaltungsgericht Bremen hat innerhalb eines halben Tages mit einer Entscheidung reagiert: Der Eilantrag der Querdenker-Initiative gegen das Verbot der für Sonnabend geplanten Versammlung von rund 20.000 Menschen auf der Bürgerweide wurde abgelehnt. Zuvor hatte am Dienstag das Ordnungsamt die Kundgebung mit Verweis auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit untersagt.
Laut einer Mitteilung vom Abend bewertet das Verwaltungsgericht das öffentliche Interesse am Vollzug des Verbots höher als das private Interesse an dessen Aussetzung. Das Verbot sei „zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit erforderlich und im Übrigen verhältnismäßig“.
Von der Großdemonstration gehe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Die Vorhersage der Ordnungsbehörde, dass von „Versammlung der eine erhebliche Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer“ ausgehe, sei „nicht zu beanstanden“. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen erhoben werden.