Der Senat hat am Dienstag Neuregelungen für die Spielhallen und Wettvermittlungsstellen in Bremen und Bremerhaven beschlossen. Dies könnte dazu führen, dass es künftig deutlich weniger von diesen Spielstätten im Land Bremen geben wird. Erklärtes Ziel des Beschlusses ist die Suchtprävention und die Stärkung des Schutzes von Spielerinnen und Spielern. "Studien zeigen, dass die Reduzierung der Verfügbarkeit von Spielangeboten dazu einen wesentlichen Beitrag darstellt", sagt Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke).
Besonders gefährdet seien jüngere Menschen. "Hier setzen wir mit den Neuregelungen an", betont Vogt. "Wir wollen einer Gewöhnung von Kindern und Jugendlichen an das Angebot von Spielhallen und Wettvermittlungsstellen als einer unbedenklichen Freizeitbeschäftigung entgegenwirken."
Zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist die Erhöhung des Mindestabstands zwischen einzelnen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Um einer Konzentration von Spielhallen in den Stadtteilen entgegenwirken, müssen im Land Bremen künftig nicht wie bisher 250, sondern 500 Meter eingehalten werden. Auch der Mindestabstand zu weiterführenden Schulen muss 500 Meter betragen. Angehoben wird außerdem das Mindestalter zum Betreten der Betriebe, von 18 auf 21 Jahre. Eine Regelung, die künftig auch für die Bremer Spielbank gelten wird.
Größere Mindestabstände
Verboten bleibt die Erteilung von Mehrfachkonzessionen, also zum Betrieb von sogenannten Verbundspielhallen in einem Gebäudekomplex. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht hierzu eine Öffnungsklausel vor. In Bremen wird davon kein Gebrauch gemacht, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Innen- und des Wirtschaftsressorts.
Der Glücksspielstaatsvertrag, der 2021 in Kraft getreten ist, liefert denn auch den Hintergrund zu der Gesetzesänderung in Bremen. Er fordert eine Anpassung des Bremischen Spielhallengesetzes und des Bremischen Glücksspielgesetzes. Der Senat nutzt dies für eine Reihe weiterer Änderungen.
So gilt die Anschlusspflicht an das Sperrsystem, mit dem sich Spielerinnen und Spieler selbst bei Gefahr von Spielsucht sperren lassen können, künftig auch für Gaststätten, in denen Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. Untersagt wird sowohl für Wettvermittlungsstellen als auch für Spielhallen die Abgabe und auch das Dulden des Verzehrs von Speisen und Getränken. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Spielerinnen und Spieler in regelmäßigen Abständen die Spielhallen für Pausen verlassen.
Für Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) muss mit diesen Neuregelungen noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Er bezeichnet sie als "ersten Schritt". Für den Fall, dass trotzdem noch eine hohe Konzentration von Spielstätten in benachteiligten Stadtteilen besteht, spricht er sich dafür aus, den Betrieb von Spielstätten in diesen Stadtteilen gänzlich auszuschließen.
Aufgenommen in die Gesetzesänderungen wurden Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2023 für Bestandsbetriebe. Aktuell gibt es 101 Spielhallen und 32 Wettvermittlungsstellen in der Stadtgemeinde Bremen sowie 33 Spielhallen und fünf Wettvermittlungsstellen in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Anschließend müssen alle spielhallen- und glücksspielrechtlichen Erlaubnisse im Land Bremen neu beantragt werden.