Keine vier Wochen mehr, und die Frist läuft aus: Bis zum 31. Januar müssen Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über ihren Besitz abgeben. So schreiben es der Bund und die Länder vor. Umfassend durchsetzen konnten sie sich damit aber noch nicht. Im Land Bremen liegen nach Auskunft der Finanzbehörde bislang 134.610 Erklärungen vor. Das entspricht einer Quote von annähernd 57 Prozent. Beim großen Rest wartet Bremen noch auf die Daten. In den anderen Bundesländern sieht es kaum anders aus.
„Das Finanzressort bittet dringend darum, die bereits verlängerte Frist einzuhalten“, appelliert Behördensprecher Simon Hammann. Ursprünglich hatten die Eigentümer bis Ende Oktober Zeit. Der Rücklauf war aber so gering, dass drei Monate angehängt wurden.
Nach dem 31. Januar werde das Finanzamt Erinnerungsschreiben an diejenigen versenden, die bis dahin noch keine Erklärung abgegeben haben. Sollte auch diese Aufforderung nicht fruchten, dürfe die Behörde den Wert des Besitzes schätzen, so Hammann. Möglich sei ferner, ein Zwangsgeld festzusetzen.
Der Anlass, die Grundsteuer auf Basis der erhobenen Daten in ganz Deutschland neu zu berechnen, ist eine Entscheidung der Juristen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform gefordert, weil die Finanzämter den Wert einer Immobilie bislang auf Grundlage veralteter Daten kalkulieren. Für die Revision müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die Resonanz bei den Eigentümern in Bremen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben, ist etwas größer als in den Bundesländern insgesamt. Niedersachsen meldet eine Eingangsquote von rund 55 Prozent, dort liegen den Finanzämtern bisher 1,9 Millionen Erklärungen vor. Hamburg erreicht in etwa die gleiche Quote. In Schleswig-Holstein sind es 54 Prozent.
Der Norden schneidet damit vergleichsweise gut ab. Bundesweit stehen ungefähr noch die Hälfte der erwarteten Einreichungen aus, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet. Als Quelle wird das bayerische Landesamt für Steuern genannt, das für die Eingabe-Plattform Elster zuständig ist.
Klar ist offenbar, dass den Eigentümern nicht noch einmal mehr Zeit eingeräumt wird. „Eine erneute Fristverlängerung ist nicht möglich“, erklärt Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne). Die Finanzverwaltung müsse bis Ende dieses Jahres den Großteil der 3,5 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab dem 1. Januar 2025 vorliegen. Von da an darf die Abgabe nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Heere versichert, dass Niedersachsen im Zuge der Reform nicht auf zusätzliche Einnahmen baut: „Eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens ist nicht Ziel der Landesregierung.“ Wohl aber werde es zu Verschiebungen bei der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. „Das kann sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen“, so der Minister. Die Höhe der Grundsteuer setzen letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz fest.
Um die Abgabe der Grundsteuererklärung zu erleichtern, werden auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen verschiedene Hilfen angeboten. Unter anderem gibt es dort eine Klick-Anleitung, mit der die Steuererklärung Seite für Seite durchgegangen werden kann. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass in jedem Finanzamt eine telefonische Hotline zur Grundsteuerreform eingerichtet wurde.