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Gläserne Werft in Vegesack Investor will Werftbrache

Fünf Jahre liegt das Areal in Vegesack nach dem Ende der Bremer Bootsbau Vegesack schon brach. Jetzt führt die Wirtschaftsförderung Gespräche mit einem Kaufinteressenten.
23.10.2017, 15:50 Uhr
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Von Sylvia Wörmke und Julia Ladebeck

Vor fünf Jahren hat der Beschäftigungsträger Bremer Bootsbau Vegesack (BBV) aufgegeben und Insolvenz angemeldet. Das Inventar wurde bereits bis auf ein paar Reste versteigert. Seitdem sucht die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) Interessenten für das Gelände an der Weser. Auf Anfrage heißt es nun: „Es gibt konkrete Verkaufsverhandlungen mit einem Interessenten.“

Mehr möchte WFB-Sprecherin Juliane Scholz nicht preisgeben. Nur, dass es bei den Verhandlungen um eine gewerbliche Nutzung geht. Zur Erinnerung: Die Bremer Bootsbau Vegesack war 1996 als gemeinnützige GmbH gegründet worden. Ihre Aufgabe war die Qualifizierung und Beschäftigung von arbeitslosen Menschen im maritimen Handwerk.

Damit wurde das Tourismusprojekt „Schaufenster Bootsbau“ verbunden, das durch die Werft betreut wurde. Seit 2009 war es Bestandteil der Maritimen Meile in Vegesack. Auf dem Gelände erhielten Besucher Informationen über den Bootsbau. Das Ende der Qualifizierungsgesellschaft bedeutetet dann auch das Aus für das Tourismusprojekt.

Völlig unabhängig von den Verhandlungen

Zeitgleich mit den Kaufverhandlungen gibt es nun anscheinend Bestrebungen, das ehemalige Vulkan-Grundstück an der Schulkenstraße besenrein zu machen, auf dem ab 2009 Touristen auf einer Gläsernen Werft mit Bootsbau-Lehrpfad, Kinderwerft, Schiffsanleger und Aussichtsturm, den Bootsbau erleben sollten.

Es gab eine Begehung, an der auch der Vegesacker Ortsamtsleiter Heiko Dornstedt und Vertreter des MTV Nautilus teilgenommen haben. Das Vegesacker Geschichtenhaus hat sich für das maritime Museum die Einrichtung einer Schmiede gesichert. Diese Aktivitäten, versichert aber Juliane Scholz, seien völlig unabhängig von den Verhandlungen.

In Vegesack wird nun darüber nachgedacht, ob Exponate wie eine Fahrwassertonne, Anker oder Bojen auf der Maritimen Meile zwischen Signalstation und Schlepper Regina einen neuen Platz finden könnten. Auf jeden Fall möchte Dornstedt den alten Vulkan-Schornstein für Vegesack retten.

"Wir haben keinen Druck"

Konkret schwebt ihm vor, dass er in Nähe des Alten Speichers am Hafen (heute Vegesacker Geschichtenhaus), in dem sich einst die Lange-Werft als Vorläuferin des Vulkan befand, eine neue Heimat findet. „Ich möchte den Schornstein für die Maritime Meile erhalten“, sagt er. Die WFB, die Verantwortlichen für das Vegesacker Geschichtenhaus und der MTV Nautilus sind nach seinen Worten damit einverstanden.

Da der Schornstein im Laufe der Jahre unansehnlich geworden ist, hat Dornstedt den Beirat Vegesack um 1000 Euro aus Globalmitteln für einen neuen Anstrich gebeten, den die Mitarbeiter des Arbeit- und Lernzentrums Bremen-Nord übernehmen würden. Alles Weitere, wie beispielsweise der Transport zum neuen Standort, müsse noch geregelt werden.

„Wir haben keinen Druck“, meint Dornstedt. Der rote Aussichtsturm, das steht in einer Vorlage für die Senatssitzung am 24. Oktober, soll erst einmal auf dem Gelände stehen bleiben, „bis die zukünftige Nutzung geklärt ist“. Nun liegt aber auch noch die „Wietze“ auf dem Areal, der Heringslogger, der von den Qualifizierungskräften der BBV restauriert werden sollte.

Rückzahlung von EU-Fördergeldern noch offen

Der Verein Maritime Tradition Vegesack Nautilus hatte das 1901 auf der Vulkan-Werft gebaute Schiff 2001 aus Schweden wieder nach Hause geholt. Mit der Insolvenz der BBV blieb die Restaurierung ein Traum. Einen Käufer gab es nach Auskunft der WFB bislang nicht. Nun soll die „Wietze“ versteigert werden.

Nach Auskunft von WFB-Sprecherin Scholz geschieht das in Abstimmung mit dem Wirtschaftsressort. „Wir halten die Versteigerung für eine gute und transparente Lösung, da sich jeder Interessent daran beteiligen kann. Wir werden, sobald ein Termin feststeht, alle interessierten Vereine und Personen, die uns bekannt sind, informieren“, erklärt Juliane Scholz.

Offen ist nach wie vor, ob EU-Fördergelder, die für das Schaufenster Bootsbau sowie für den Bootsbaulehrpfad an die Wirtschaftsförderung geflossen sind, zurückgezahlt werden müssen. Nach Auskunft einer Sprecherin der Deutschen Vertretung der Europäischen Kommission wurde die Situation unter anderem „bedingt durch das noch laufende Insolvenzverfahren des Betreibers“ noch nicht endgültig geklärt.

WFB hat aus EU-Sicht keine Fehler gemacht

Die Grundlagen für eine mögliche Rückzahlung von sogenannten EFRE-Mitteln (EFRE steht für Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) an die EU-Kommission werden demnach zurzeit noch immer geprüft. Empfängerin der Fördermittel war bei beiden Projekten die WFB, die im Auftrag der öffentlichen Hand das Grundstück verwaltet.

„Die Insolvenz betrifft die beiden erwähnten Projekte nur indirekt, da es sich bei der insolventen Gesellschaft um den Betreiber des Areals (BBV) handelt und an diesen keine EFRE-Förderung gewährt wurde“, erläutert die Sprecherin der EU-Kommission. Aus Sicht der EU-Kommission hat die WFB jedenfalls keine Fehler gemacht.

Die Projekte seien ordnungsgemäß umgesetzt worden, die WFB selbst habe den Betrieb nicht fortführen können und die Anlagen auf dem Gelände voll funktionsfähig gehalten. Ob Bremen trotzdem Gelder zurückzahlen muss, hängt unter anderem davon ab, ob die sogenannte Zweckbindungsfrist eingehalten wurde.

Noch in einem offenen Verfahren

Der Hintergrund: Die Fördergelder waren an das inhaltliche Konzept und an einen bestimmten Zeitraum – zehn Jahre nach der letzten Zahlung – geknüpft, in dem das Areal in Betrieb sein sollte. Tim Cordßen, Sprecher des Wirtschaftssenators, hält es aus diesem Grund durchaus für möglich, dass Bremen die Fördermittel zurückzahlen muss.

„Die Zweckbindungsfrist läuft bis 2019, daher besteht durchaus die konkrete Gefahr, dass Rückforderungen kommen. Wir befinden uns da noch in einem offenen Verfahren.“ Bereits im Jahr 2012 hatte der damalige Staatsrat im Wirtschaftsressort, Heiner Heseler, mit Rückzahlungsforderungen von mehr als einer halben Million Euro gerechnet für den Fall, dass das Areal anders genutzt würde, als ursprünglich vorgesehen. Also beispielsweise gewerblich.

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