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Inzidenz unter 50 Testpflicht für Außengastronomie entfällt in Bremen

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Bremen ist am Sonntag unter den Wert von 50 gefallen. Damit entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Weitere Schritte könnten folgen.
24.05.2021, 20:01 Uhr
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Testpflicht für Außengastronomie entfällt in Bremen
Von Max Seidenfaden

Erst seit Freitag hat die Außengastronomie in Bremen wieder geöffnet und nur wenige Tage später entfällt die bis dato geltende Testpflicht für einen Restaurantbesuch. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag die 7-Tage-Inzidenz für Bremen am Montag bei 48,1 und damit unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Der Bremer Senat hatte in der Vorwoche die Öffnung der Außengastronomie zunächst mit einer Testpflicht beschlossen, die ab einer Inzidenz unter 50 wegfällt. Dies gilt jedoch zunächst nur für Bremen. In Bremerhaven lag die Inzidenz laut RKI am Montag bei 71,3, somit ist in der Seestadt außer für vollständig Geimpfte und Genesene weiterhin ein Testnachweis für einen Restaurantbesuch nötig. 

Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 50er-Marke liegen, könnte es zu weiteren Öffnungsschritten kommen. Diese müssen jedoch zuvor durch eine Allgemeinverfügung vom Senat erlassen werden.

Kontaktbeschränkungen: Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 könnten die Kontaktbeschränkungen gelockert werden und sich wieder mehr Personen als aus zwei Haushalten treffen.

Sport: Freibäder dürften bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wieder öffnen, das hat der Senat bereits verkündet. Bislang dürfen Schwimmbäder nur für den Schulsport sowie für die Ausübung von Schwimmunterricht, für Schwimmkurse und für den Rehabilitationssport geöffnet werden. Auch Sport in geschlossenen Räumen könnte wieder möglich sein.

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Veranstaltungen: Bei Kultur-, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen unter freiem Himmel sind nach dem Beschluss des Bremer Senats bislang bis zu 100 Besucher erlaubt. Diese Zahl könnte auf 250 erhöht werden. Auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Besuchern könnten ermöglicht werden.

Terminbuchungen: Museen, Kunsthallen, Zoos und botanische Gärten dürften ohne vorherige Terminbuchung für Besucher öffnen., gleiches gilt für den Einzelhandel.

In Niedersachsen gilt anders als in Bremen weiterhin die Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie. Am Dienstag wird jedoch die Testpflicht für den Einzelhandel aufgehoben. Voraussetzung dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in den Regionen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt. Das trifft unter anderem auf die Landkreis Osterholz-Scharmbeck und Cuxhaven zu

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