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Gebrauchte IT-Geräte Aufpolierte Geräte und markige Sprüche

Sogenannte Refurbished-Plattformen verkaufen gebrauchte Laptops und Smartphones zu vergünstigtem Preis. Doch einige von ihnen wurden nun von Verbraucherschützern abgemahnt. Warum – und was es zu beachten gilt.
04.08.2022, 05:00 Uhr
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Aufpolierte Geräte und markige Sprüche
Von Fabian Dombrowski

Wer einen neuen Laptop braucht, aber für ein Neugerät nicht allzu viel Geld ausgeben will, kann auf sogenannten Refurbished-Plattformen fündig werden. Doch die Verbraucherzentralen haben nun drei dieser Plattformen abgemahnt. Die Verbraucherschützer warnen: Nicht alles ist so ökologisch sinnvoll, wie behauptet wird.

Was sind Refurbished-Plattformen?

Frei übersetzt bedeutet "refurbished" in etwa "aufpoliert". Anbieter von entsprechender Refurbished-Ware funktionieren wie eine Art Online-Marktplatz: Die Plattformen kaufen gebrauchte IT-Geräte auf, beispielsweise Laptops oder Smartphones, säubern und erneuern diese und verkaufen sie dann an den Endkunden weiter. Oft werben die Refurbished-Händler mit markigen Sprüchen, laut derer beim Kauf nicht nur ordentlich Geld gespart werden könne, sondern obendrein auch noch CO2.

Was stimmt daran nicht?

"Der Kauf von Gebrauchtgeräten ist eigentlich eine gute Sache", sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). "Oft werben die Anbieter aber damit, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO2 eingespart und Elektroschrott vermieden wird. Das stimmt so nicht." Und weiter: "Ärgerlich ist es auch, wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben wird." Der VZBV betont, dass auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott entstehen, etwa durch den Austausch von Akkus. Die Unternehmen würden zudem meist nicht mitteilen, wie sie schädliche Umwelteinwirkungen minimieren wollen. Die Verbraucherschützer bezeichnen das als "irreführend" und haben drei der Plattformen abgemahnt. Unbestritten ist wohl, dass sich durch den Kauf eines gebrauchten Geräts grundsätzlich Ressourcen sparen lassen – nur die Kommunikation der Online-Plattformen ist teils intransparent oder stimmt nicht so ganz.

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Aber Geld lässt sich doch dadurch sparen?

Wie sehr die Nutzer beim Kauf eines solchen gebrauchten, aber eben erneuerten Geräts angeblich sparen könnten, zeigen die Shops anhand durchgestrichener Preise. Der VZBV schildert den Fall, dass ein Handy für 275 Euro angeboten wurde – der durchgestrichene Preis zeigte 909 Euro. Das wäre eine Preisersparnis von knapp 70 Prozent. In Wahrheit waren die 909 Euro jedoch der Preis, zu dem der Hersteller das Gerät beim Verkaufsstart gelistet hatte. In der Zwischenzeit war das Gerät längst schon deutlich günstiger zu haben. Es blieb also im Dunkeln, "ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezog", heißt es bei den Verbraucherzentralen.

Was kritisieren die Verbraucherschützer noch?

Kritik gibt es auch in Sachen Datenschutz und Privatsphäre. So sollen die drei abgemahnten Unternehmen laut VZBV bestimmte Kundendaten für Werbe- und Analysezwecke abgespeichert haben, ohne die dafür erforderliche Einwilligung einzuholen. Einer der Anbieter habe auch Werbe-Cookies eingesetzt, nachdem dies eigentlich ausdrücklich abgelehnt worden war.

Wie haben die betroffenen Unternehmen reagiert?

Zwei der drei abgemahnten Unternehmen haben laut VZBV eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Webseiten geändert. Gegen ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden hat der Verband Klage eingereicht.

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Worauf sollten Verbraucher achten?

"Es gibt zu Begriffen wie 'Generalüberholung' oder 'neuwertig' keine höchstrichterliche Rechtsprechung", sagt Petra Wolf von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im Zweifel sollten Nutzer von Refurbished-Ware also beim Händler nachfragen, was genau an dem Gerät gemacht wurde, und unter Umständen auch Bildmaterial anfordern. Sich unterschiedliche Plattformen anzuschauen und die Preise zu vergleichen, helfe, sich einen Überblick zu verschaffen. "Vorsicht auch, wenn die Preise zu günstig sind", warnt Wolf. Dann könne es sich auch um einen Fake-Shop handeln, bei dem Käufer im Voraus zahlen müssen – die bestellte Ware am Ende aber in schlechtem Zustand oder gar nicht bekommen.

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