Insgesamt 583 Tempo-30-Zonen gibt es bereits in Bremen. Nach Informationen des WESER-KURIER werden in Kürze noch jede Menge dazu kommen: Mindestens 71, denkbar sind sogar bis zu 178. Das hat das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) den Bremer Ortsämtern am Donnerstag in einem Schreiben mitgeteilt. Ausgangspunkt für diese Pläne ist die Ende 2016 in Kraft getretene Novellierung der Straßenverkehrsordnung.
Die besagt, dass Tempo 30 vor bestimmten sensiblen Bereichen wie etwa Kitas, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern nicht mehr die Ausnahme sein soll, sondern die Regel. Bislang musste zur Anordnung von geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen auf Straßen vor solchen Orten nachgewiesen werden, dass hier eine besondere Gefahrenlage besteht.
Dieser Nachweis entfällt jetzt. Die Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Bundes gibt vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit an Straßen im unmittelbaren Bereich der genannten Einrichtungen in der Regel auf Tempo 30 zu beschränken ist.
Bremens Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) begrüßte die neue Regelung am Donnerstag auf Anfrage des WESER-KURIER ausdrücklich: „Die Änderung in der Straßenverkehrsordnung erlaubt es uns endlich, weitere Tempo-30-Bereiche in Bremen umzusetzen. Das ermöglicht es uns, insbesondere Kinder, alte und kranke Menschen im Straßenverkehr wesentlich besser zu schützen. Das war dringend notwendig.“
Bedingung für die Temporeduzierung ist allerdings, dass die Altenheime, Kitas oder Schulen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich "starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist", heißt es seitens des ASV. Darunter zu verstehen sind Bring- und Abholverkehre mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger oder auch die Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern.
Einsatz von zusätzlichen Bussen
Trotz der vom Gesetzgeber angestrebten höheren Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer gibt es aber keinen Automatismus bei der Einführung neuer Tempo-30-Zonen. Denn die Formulierung "in der Regel" bedeutet nichts anderes, als dass im Ausnahmefall auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden kann.
Zum Beispiel, wenn ein Ausweichen von Verkehren in das Wohnumfeld oder relevante Auswirkungen auf den Taktfahrplan des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu befürchten sind. In Bremen beträfe dies vor allem die Busse der BSAG, die künftig an zahlreichen Stellen langsamer unterwegs wären.
Das könnte für einzelne Linien den Einsatz von zusätzlichen Bussen bedeuten, um die bisherige zeitliche Taktung halten zu können.Vor diesem Hintergrund hat das ASV in den vergangenen Monaten im Auftrag des Verkehrsressorts die Einführung von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen geprüft. Untersucht wurden insgesamt 761 Einrichtungen.
Bei 583 davon besteht kein Handlungsbedarf, weil sie sich bereits in Tempo-30-Zonen oder an Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h oder geringer befinden. Bei weiteren 71 Einrichtungen könnte und soll die Geschwindigkeitsreduzierung zügig umgesetzt werden. Vorgesehen ist, damit bereits im zweiten Halbjahr 2018 zu beginnen. Dazu werden die Ortsämter als Träger öffentlicher Belange nach der Sommerpause angehört, sofern für ihren Beiratsbereich die sofortige Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen sind.
Bei den 107 verbliebenen Einrichtungen muss dagegen noch intensiver untersucht werden, ob die genannten Ausnahmekriterien vorliegen. Verkehrssenator Lohse kündigte an, die Prüfung der noch ausstehenden Abschnitte bis Ende des Jahres vorzunehmen. „Stark negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder mögliche drohende Verdrängungsverkehre in Wohnquartiere müssen abgewogen und die Sicherheit gegebenenfalls auf anderem Wege gewährt werden.“
Eine PDF-Datei mit den Tempo-30-Zonen, die derzeit geprüft werden, finden Sie hier.