Der erste Tauchgang des Nachwuchses, Freibadpicknicks, tollkühne Sprünge und Rutschpartien – so zahlreich wie die Vergnügungsmöglichkeiten in den Schwimmbädern sind auch die Fotos, die die schönen Tage im Schwimmbad dokumentieren. Jetzt, als das Kind erstmals im Kraulstil durch das Becken pflügt, soll auch das fotografisch festgehalten werden. Doch ein Beschäftigter der Bäder weist darauf hin: „Entschuldigen Sie bitte, aber das Fotografieren im Schwimmbad ist verboten.“
Freundlich bittet eine Angestellte der Bremer Bäder darum, die Kamera beiseite zu legen. Sie weist auf zwei Schilder hin, die den Gebrauch von Fotoapparaten und Handykameras im Vegesacker Freizeitbad untersagen. Laura Schmitt, Sprecherin der Bremer Bäder, hat recherchiert: „Das Fotografierverbot gilt seit mindestens 14 Jahren.“ Und zwar in allen Bremer Bädern.
Fotoverbote in Bädern werden in den Ländern seit mehreren Jahren diskutiert. In vielen Kommunen steigt aber Medienberichten zufolge die Sensibilität, sie gehen jetzt daran, ihre Verordnungen auch umzusetzen. Von Offenbach bis Chemnitz, von Dresden bis zum Ostseestrand in Boltenhagen herrschen Verbote. Einige Städte erlauben Smartphones nur noch dann am Beckenrand, wenn die Linse mit einem speziellen Aufkleber abgedeckt ist. Eine Variante, über die laut Laura Schmitt in Bremen noch nicht nachgedacht wird.
Ist es nicht schwierig, zum Beispiel bei viel Andrang an einem heißen Sommertag, die Einhaltung der Regeln im Blick zu behalten, wenn in Blumenthal und Vegesack Hunderte ihre Decken auf den Liegewiesen ausbreiten? „Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben das auch an heißen Sommertagen gut im Griff“, sagt Laura Schmitt. Im Übrigen wüssten die Kunden „im Großen und Ganzen Bescheid.
In den Freibädern, gerade mit Blick auf Smartphones, sei etwas mehr Kontrolle notwendig. „In den Hallenbädern“, sagt Schmitt, „hat der Gast das Handy ja gar nicht mehr bei sich, da er es vorher in den Spind gelegt hat.“ Ihres Wissens aber würden sich die Badegäste auch in den Außenbereichen korrekt verhalten und zum Beispiel keine fremden Personen fotografieren.
Was nicht bedeutet, dass das Ablichten von Freunden und Verwandten im Freibad erlaubt wäre. Auch für Kindergeburtstage, die in den Nordbremer Bädern gefeiert werden können, gibt es keine Sonderregelungen. „Nein, da können wir keine Ausnahme machen“, sagt Laura Schmitt. „Bei dieser Thematik halten wir alles einheitlich. Uns geht es darum, dass unsere Gäste im Schwimmbad geschützt und nicht gegen ihren Willen beziehungsweise ohne ihre Einwilligung abgelichtet werden.“
Im Zeitalter von Instagram, Facebook und weiteren Internet-Plattformen ist es aus Warte der Bad-Betreiber dringlicher geworden, bestehende Regeln konsequent durchzusetzen. Im Gespräch mit Besuchern argumentieren Schwimmmeister auch damit, dass durch die zunehmende Verbreitung von Fotos im Internet die strengen Maßstäbe an Gewicht gewonnen haben.
Wer nicht beruflich fotografiere, habe nach Ansicht der Bremer Bäder selten detaillierte Kenntnisse über das Recht am eigenen Bild. Mit der unkontrollierbaren Reichweite des Netzes und der Schwierigkeit, einmal dort Veröffentlichtes wieder zu entfernen, könne man schließlich auch ohne böse Absicht Schaden anrichten. Bleibt also nur das absolute Fotografierverbot.
Und falls doch mal Fotos gemacht werden und im Netz erscheinen? „Wenn so etwas an uns herangetragen wird“, erläutert Laura Schmitt, „versuchen wir, den Fotografen herauszufinden.“ Wenn dann die Hintergründe bekannt seien, würden weitere Entscheidungen getroffen: „Bislang hatten wir so einen Fall aber noch nicht.“