Der Abwasserrebell Ernst Mönnich fährt im juristischen Konflikt um die Höhe der Entsorgungsgebühren ein neues, schweres Geschütz auf. Der emeritierte Hochschullehrer liegt mit der Bremer Umweltbehörde in dieser Sache schon länger im Clinch. Nun will er mit einer sogenannten Normenkontrollklage vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht das Ortsgesetz zu Fall bringen, mit dem die Stadtbürgerschaft im Januar die Grundlage für die jüngste Gebührenerhöhung gelegt hatte. Mit den Stimmen von Rot-Grün und FDP hatten die Parlamentarier das Entgelt pro Kubikmeter Abwasser von 2,64 auf 2,82 Euro angehoben, was einer Steigerung von gut sechs Prozent entspricht.
„Keine überprüfbare Grundlage“ für die aktuelle Entgeltfestsetzung
Für einen solchen Griff ins Portemonnaie der Bürger besteht aus Mönnichs Sicht allerdings kein Anlass. Nach seinen Berechnungen stünde eher eine Senkung der Gebühren an. Den Spielraum beziffert er auf rund 10 Prozent. Nach Mönnichs Darstellung gibt es „keine überprüfbare Grundlage“ für die aktuelle Entgeltfestsetzung, wohl aber gewaltige Profite beim privaten Abwasserentsorger Hansewasser. Der Netzbetreiber machte 2014 und 2015 bei einem Jahresumsatz zwischen 85 und 88 Millionen Euro einen Gewinn von jeweils rund 20 Millionen Euro. Für die Hansewasser-Eigentümer EWE und Gelsenwasser war das ein gutes Geschäft, sie verbuchten Ausschüttungen zwischen 12 und 13 Millionen Euro.
„Hansewasser schwimmt im Geld“, sagt der Gebührenkritiker. Die von ihm angestrebte Normenkontrollklage beinhaltet laut Mönnich ein Prozesskostenrisiko von etwa 5000 Euro. Diesen Betrag will er nun über eine Spendensammlung finanzieren und zu diesem Zweck auch eine „Bürgerinitiative Faire Entsorgungsgebühren“ ins Leben rufen. Den Verein „Haus und Grund“ hat er hierfür bereits ins Boot geholt. Mönnich sieht aber vor allem die Politik am Zug. Umweltsenator Joachim Lohse (Grüne) müsse „für eine zumutbare Gebührenentwicklung im Entsorgungsbereich Sorge tragen“, fordert der Volkswirtschaftler.