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Bremer Überseestadt Streit blockiert geplantes Kulturzentrum

Ein neuer Ort für Kulturschaffende. Ein neuer Ort auch zum Feiern. So plant es ein Verein mit Unterstützung der Stadt auf dem Bremer Kaffee-Hag-Gelände. Doch es gibt Hindernisse.
27.12.2023, 05:00 Uhr
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Streit blockiert geplantes Kulturzentrum
Von Jürgen Hinrichs

Das Projekt wurde im Juni vergangenen Jahres durch hohen Besuch geadelt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) und die damalige Bau- und Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) feierten mit dem Zentrum für Kollektivkultur die Vereinbarung, dass sich der Verein auf dem Kaffee-Hag-Gelände am Holz- und Fabrikenhafen unter anderem mit einem Veranstaltungsbetrieb ausbreiten kann. Doch Pustekuchen. Nichts ist draus geworden, jedenfalls bis zum heutigen Tage nicht. Es hakt gewaltig, und wer daran Schuld hat, ist nicht so leicht auszumachen.

Sind es die Hafenunternehmer, die seit jeher befürchten, nach und nach aus ihrem angestammten Revier verdrängt zu werden? Ist es die Behörde? Sind es die Kulturleute? Ist es der Vermieter? Jeder, so scheint es, zeigt momentan auf den anderen. Mit dem Ergebnis, dass nach mehr als drei Jahren Vorbereitung immer noch kein Mietvertrag abgeschlossen ist.

Pläne für drei alte Hag-Gebäude

Das Zentrum für Kollektivkultur will drei frühere Hag-Gebäude an der Cuxhavener Straße in Beschlag nehmen. Auf den rund 2000 Quadratmetern sollen unter anderem Konzerte stattfinden, Techno-Partys und Theateraufführungen. Geplant sind außerdem eine offene Werkstatt, Proberäume und Ateliers.

Das Gesamtkonzept hat die Kulturbehörde so sehr überzeugt, dass sie zu einer Förderung bereit ist. Jährlich sollen bis zu 100.000 Euro fließen. „Ressortintern wird dem Kollektiv eine bedeutende Rolle in der stadtbremischen Kulturlandschaft zugesprochen“, erklärt Ressortsprecher Werner Wick. Bisher durchgeführte Veranstaltungen und Projekte hätten dies deutlich belegt. „Die jungen Künstlerinnen und Künstler zeigen eine hohe Professionalität, und sie schließen eine Angebotslücke in dem Stadtteil“, so Wick.

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Letzter Stand ist, dass die Räume für zehn Jahre von der Stadt angemietet werden, um sie an den Verein weiterzugeben. So weit, so klar. Kniffelig wird es bei den Vorbedingungen. Die Hafenwirtschaft will sichergehen, dass ihr nichts ins Gehege kommt – niemand soll sich plötzlich über Lärm und Gestank beschweren können oder gar vor Gericht ziehen. Festschreiben lassen wollen die Betriebe das im Grundbuch, ähnlich wie in anderen Gebieten des Hafens – eine bewährte Praxis, die als „Bremer Modell“ bekannt ist.

„Aus unserer Sicht fehlt nur noch der Grundbucheintrag“, sagt Heiner Heseler, Geschäftsführer der Initiative Stadtbremische Häfen (ISH), zu der 50 mittelständische Unternehmen gehören. Damit wäre gewährleistet, dass es über die Aktivitäten des Vereins hinaus an dem Ort keine weitere kulturelle Nutzung geben dürfe. Doch zunächst müssten sich Vermieter und Mieter auf die genauen Modalitäten einigen – „da sind wir nur Beobachter“. Zurzeit herrsche nach seinem Eindruck aber Funkstille.

Unterschiedliche Sichtweisen

Ganz anders stellt es das Zentrum für Kollektivkultur dar. Für die Grunddienstbarkeit fehle eine privatrechtliche Nachbarschaftserklärung – verfasst von der ISH und der Hag Gewerbepark GmbH als Eigentümerin des Geländes. Strittig sei in der Vergangenheit gewesen, für wie lange der Eintrag ins Grundbuch gelten soll und ob er wieder gelöscht werden kann. „Auf mehrfache Kontaktversuche vom Kulturressort und von der Hag Gewerbepark GmbH zur gemeinsamen Klärung der Differenzen gab es vonseiten der ISH entweder keine Reaktion oder den Verweis darauf, dass dafür gerade keine Zeit sei“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. Ohne Nachbarschaftserklärung werde die Stadt das Kulturzentrum nicht genehmigen, weil die Hafenbetriebe sonst möglicherweise klagen könnten.

Erst Nutzungsvereinbarung

Sitzt die ISH etwas aus, was ihr nicht passt, weil sie sich im ewigen Streit um den Hafen in ihren Nutzungsrechten gestört sieht? Oder ist es schlicht das Henne-Ei-Problem: was zuerst – Grundbucheintrag oder Mietvertrag? Die Hag Gewerbepark GmbH macht klar, wie es für sie laufen muss: „Bevor kein Mietvertrag abgeschlossen ist, lassen wir uns nicht darauf ein, im Grundbuch irgendwelche Auflagen hinzunehmen“, sagt Geschäftsführer Peter W. Menning.

Die Stadt sieht es genau andersherum: „Der Entwurf des Mietvertrags ist vor Abschluss noch an eine Nutzungsvereinbarung mit gewissen Vorbindungen gebunden, die hauptsächlich zwischen dem Eigentümer und der ISH zu verhandeln sind“, formuliert die Kulturbehörde.

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