Der Bremer Senat will Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 Euro für ein zusätzliches zuschussbasiertes Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung stellen. Das geht aus einem aktuellen Senatsbeschluss hervor.
Der Grund: Viele freischaffende Künstler fallen bei den vorhandenen Förderprogrammen durchs Raster. Durch die bisherigen Programme – das „Zusätzliche Förderprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise“ des Landes Bremen und das im Abstimmungsverfahren befindliche Bundesprogramm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ – sollen vor allem betriebliche Kosten gedeckt werden, die bei den Betroffenen trotz Einnahmeausfällen anfallen.
Allerdings gebe es zahlreiche Künstler, die derartige Kosten nicht oder nicht im nennenswerten Umfang haben, die aufgrund von Einnahmeausfällen aber dennoch Hilfe brauchen, heißt es in der Vorlage des Senators für Kultur. Das neue Programm fokussiert nicht vorrangig die fortlaufenden betrieblichen Fixkosten, sondern richtet sich an „Künstlerinnen und Künstler aller Sparten“, die „professionell und selbstständig tätig sind und durch die Absage von Projekten, Veranstaltungen oder sonstiger Engagements aufgrund der geltenden Verfügungen Einnahmeausfälle nachweisen können“, heißt es in der Vorlage. Diese Künstler müsse man ohne ein solches Programm aktuell allein auf die Grundsicherung verweisen.
Bis zu 2000 Euro
Unter Vorlage eines Nachweises zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse soll Künstlern mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven nun ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu maximal und einmalig 2000 Euro bei nachgewiesenen Einnahmeausfällen gewährt werden. Die gleichzeitige Beantragung dieser Mittel und der Mittel aus dem Bundesfonds sowie aus bremischen Sonderfonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise sind ausgeschlossen. Ob und inwieweit neben der Soforthilfe Grundsicherung beantragt werden kann, ist durch das zuständige Jobcenter zu prüfen.
Berücksichtigt werden sollen auch nachgewiesene Einnahmeausfälle in Härtefällen, zum Beispiel bei Künstlern, die zwar keine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, aber eine professionelle, selbstständige Arbeit nachweisen können. Insgesamt rechne der Senat mit etwa 250 Anträgen von Betroffenen, die keine Hilfe aus anderen Förderprogrammen in Anspruch nehmen können. „Durch die bereits erfolgte Einrichtung einer Taskforce im Ressort werden wir die Anträge zügig bearbeiten können„, sagt Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz. “Mit der Ausreichung der Mittel ist ab der kommenden Woche zu rechnen.“
Nach dem Beschluss des Senats wird nun die Deputation für Kultur im Umlaufverfahren um Zustimmung gebeten. Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist geplant, das Antragsformular und die Förderrichtlinien ab Donnerstag unter www.kultur.bremen.de online zu stellen. Zu richten sind die Anträge per Mail an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de oder postalisch an: Der Senator für Kultur, Stichwort Künstlersoforthilfe, Altenwall 15/15, 28215 Bremen.