Chöre und Musikgruppen mit Blasmusikern können ab sofort auch wieder in Innenräumen proben. Das gab der Senator für Kultur am Mittwoch bekannt. Einschränkungen gibt es jedoch weiterhin, zum Beispiel sind dafür tagesaktuelle negative Schnelltests notwendig und es gelten Hygiene- und Abstandsregeln.
Auftritte vor Publikum ebenso wie Proben mit einem persönlich Verantwortlichen für das Schutz- und Hygienekonzept sind in Innenräumen mit bis zu 100 Personen möglich. Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Bis zum 13. Juni müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen, danach gilt diese Pflicht nur noch bei einer Inzidenz über 35 pro 100.000 Einwohnern. Für alle Sänger und Blasmusiker bleibt diese Pflicht allerdings inzidenzunabhängig auch über den 13. Juni hinaus bestehen. Genesene und vollständig Geimpfte stehen Getesteten gleich.
Weitere Anpassungen geplant
Bei Zusammenkünften ohne persönlich Verantwortliche gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Zurzeit: zwei Haushalte unabhängig von der Personenzahl oder fünf Personen unabhängig von ihren Haushalten. Kinder und Betreuungspersonen zählen nicht mit.
Für die kommende Woche kündigte der Senat eine Neufassung der Rechtsverordnung an, die für den Kulturbereich weitere Erleichterungen bei Veranstaltungen auch in Bezug auf die Personenzahl bedeuten könnte.