Und plötzlich war es dunkel: So wie den Anwohnern am Schriefersweg in Woltmershausen, könnte es künftig auch anderen Bremern ergehen – sofern sich ihr Zuhause an einem Privatweg befindet. Die Stadt ist für die Beleuchtung an privaten Wegen und Straßen nicht für die Beleuchtung zuständig.
Das ist im sogenannten Beleuchtungsvertrag, den die Stadt 2005 mit der SWB geschlossen hat, geregelt. Konkret bedeutet das: Stehen an Privatwegen öffentlich finanzierte Laternen und gehen diese kaputt, werden sie nicht repariert oder erneuert – sondern ersatzlos abgebaut. So wie Ende April am Schriefersweg.
Dagegen protestieren Anwohner und Ortspolitiker: „In einem Beiratsbeschluss fordern wir, dass Betroffene in ähnlichen Fällen künftig vorab über den Abbau der Straßenlaternen informiert werden und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, sagt Beiratssprecherin Edith Wangenheim.
Dass die Anwohner nun selbst für Licht in ihrer Straße sorgen sollen, will der Beirat nicht ohne Weiteres hinnehmen: Der Schriefersweg werde von vielen Kindern als Schulweg genutzt, daher sei eine Beleuchtung nicht nur im Interesse der Anwohner, sondern des gesamten Stadtteils.
„Auf der einen Seite wird darüber diskutiert, wie man Angsträume in der Stadt beseitigt, und dann wird hier eine unsichere Situation geschaffen“, kritisiert die Beiratssprecherin. Auch an einem Privatweg in einem Kleingartengebiet seien die Laternen von der SWB abgebaut worden.
Wie viele Privatstraßen und -wege es in Bremen gibt, kann der Leiter des Amts für Straßen und Verkehr (ASV), Martin Stellmann, nicht sagen. Eine Statistik darüber werde nicht geführt. „Bei konkreten Fällen oder Anfragen schauen wir in der Straßendatenbank nach, ob sich der Bereich in der Baulast der Stadt befindet.“
„Nicht vorgesehen, dass Privatwege beleuchtet werden“
Nur öffentliche Straßen und Plätze und in Ausnahmefällen wichtige Wege in öffentlichen Grünflächen würden mit einer öffentlichen Straßenbeleuchtung versorgt. "Dass Privatwege beleuchtet, defekte Laternen repariert oder ersetzt werden, ist nicht vorgesehen.
Die Kosten dafür sind über den Beleuchtungsvertrag nicht gedeckt. Das ist die bittere Wahrheit", betont Stellmann. Privatwege, die häufig von Bauträgern angelegt würden, hätten zwar zunächst den Vorteil niedriger Erschließungskosten, "wenn dann aber etwas kaputt ist, muss das auch privat finanziert werden", betont der Amtsleiter.
Das gelte nicht nur für die Straßenbeleuchtung. Als Beispiel nennt Stellmann ein Baugebiet in der Stadt, in dem vom Bauträger auch kleine Holzbrücken angelegt wurden. "Die sind nach 20 Jahren nun marode, die Geländer fallen ab.
Weil es sich auch in diesem Fall um Privatwege handelt, kann die Instandsetzung nicht von der öffentlichen Hand finanziert werden", so Stellmann. Rund 60 000 Leuchten sorgen laut ASV für Licht in der Stadt. Wie andere Städte setze auch Bremen zunehmend auf LED-Technik.
Der Vorteil sei, dass bei LED-Leuchten kaum Streulicht entstehe, das etwa in Schlafzimmerfenster scheine. Nur die Bereiche würden punktuell ausgeleuchtet, in denen es hell sein soll. "Dazu kommt, dass LED-Leuchten verträglicher für nachtaktive Insekten sind.
Und dritter Vorteil ist die Energieersparnis", betont Stellmann. Nach und nach sollen die Straßenleuchten in der Stadt mit dieser Technik ausgestattet werden. Um Energie und damit auch Kosten zu sparen, werde außerdem angestrebt, die Beleuchtungsstärke an allen Straßen nachts auf 50 Prozent herunterzufahren, so der Amtsleiter.