Bei den Maklergebühren für den Immobilienkauf zeichnet sich in Bremen und im niedersächsischen Umland eine Änderung ab. Wie der WESER-KURIER vom Immobilienverband Nord (IVD) erfuhr, will der Verband seinen Mitgliedern empfehlen, die Maklerkosten künftig je zur Hälfte auf Verkäufer und Käufer aufzuteilen. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern zahlen in Bremen und im Umland bisher allein die Käufer die Maklerprovision: In der Regel sind es 5,95 Prozent der Objektkosten, bei einem Reihenhaus für 250 000 Euro also fast 15 000 Euro.
„Die Diskussion im IVD ist noch nicht abgeschlossen, aber ich rechne damit, dass diese Empfehlung, die Provision fair zu teilen, im vierten Quartal dieses Jahres umgesetzt wird“, erklärte Stephan Röpke, Vorsitzender des IVD Nord in Bremen. Der Verband reagiert offenbar auf die politische Diskussion im Bund über gesetzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Nebenkosten beim Immobilienkauf.
Koalition vereinbart Änderung der Maklergebühren
Die Koalition in Berlin machte am Sonntagabend schon den nächsten Schritt: Im Koalitionsausschuss wurde eine Änderung bei den Maklergebühren vereinbart. So soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen ‒ und nur dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, so solle bewirkt werden, „dass diese Kosten nicht beim Käufer hängenbleiben“. Wann die Pläne umgesetzt werden sollen, blieb allerdings offen.
In Bremen plädieren laut einer Umfrage des WESER-KURIER Sprecher von SPD, Grünen, Linken, FDP und Bürger in Wut (BIW) für das Bestellerprinzip, dass also der Verkäufer die Kosten komplett tragen soll. CDU und AfD lehnen eine solche Änderung ab. Die CDU argumentiert, es sei zu befürchten, dass der Verkäufer die Vermittlungskosten auf den Preis der Immobilie aufschlage. Ähnlich wie die CDU argumentieren der IVD sowie der Eigentümerverband Haus und Grund Bremen.
Professor Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hält die Argumente gegen das Bestellerprinzip nicht für schlagkräftig. Vielmehr tritt er für das Bestellerprinzip ein, weil es den Wettbewerb unter den Maklern anregen und die Verkäufer in eine aussichtsreiche Verhandlungsposition versetzen würde, sagte Voigtländer im Gespräch mit dem WESER-KURIER. Die Immobilienvermittler könnten dabei durchaus Umsatzsteigerungen erzielen: „In Ländern mit Bestellerprinzip werden viel mehr Immobilien von Maklern verkauft als in Deutschland. Die Käufer wollen tendenziell lieber vom Profi kaufen, aber nur, wenn sie sich das finanziell auch leisten können“, sagt Voigtländer.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale spricht sich ebenfalls für das Bestellerprinzip aus. „Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten mit vielen Maklern und hohen Verkaufspreisen ist dann mit mehr Wettbewerb und einer Reduzierung der Provision zu rechnen“, meint Thomas Engelke vom Bundesverband. Davon geht auch Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen aus: „Erfahrungen in europäischen Nachbarländern zeigen, dass die Einführung des Bestellerprinzips zur Reduzierung der Maklergebühr führte.“
Aktuell sieht es nach Einschätzung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums nicht so aus, dass das Bestellerprinzip alsbald gesetzlich verankert werden kann. „Den Gesetzentwurf des Justizministeriums blockiert die Union leider seit Monaten“, sagt Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Aus dem Justizministerium heißt es, es sei jedoch in absehbarer Zeit mit Beschlüssen zur Senkung der Nebenkosten des Immobilienkaufs zu rechnen, weil seit dem Wohngipfel bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schon fast ein Jahr verstrichen sei, ohne dass es Lösungen gebe.
„Wir wollen noch in diesem Jahr eine Regelung, die die Immobilienkäufer von Maklergebühren entlastet“, bekräftigt Fechner. Die Immobilienpreise seien vielerorts so stark gestiegen, dass sich Normalverdiener keine Immobilie mehr leisten könnten. „Deshalb müssen wir handeln“, so Fechner.