Zwischen dreizehneinhalb und vierzehneinhalb Jahre Haft hat die Staatsanwaltschaft am Freitag für die drei Angeklagten gefordert. Die Vertreterin der Anklage geht davon aus, dass die drei Männer im April 2020 einen 46-jährigen Mann in der Neustadt umgebracht, seine Leiche zerstückelt und anschließend auf einem Feld vergraben zu haben. Verurteilt werden sollen sie wegen gemeinsamen Totschlags. Ursprünglich angeklagt war das Trio wegen Mordes.
Der Prozess hatte zwischenzeitlich für Schlagzeilen gesorgt, weil Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Vernehmung eines Beschuldigten gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hatte. Dies führte dazu, dass das Gericht für diese Vernehmung ein Verwertungsverbot aussprach. Weil wesentliche Teile der Anklage aber auf genau dieser Vernehmung beruhten, führte dies zu Spekulationen darüber, ob die Angeklagten dann überhaupt noch für ein Tötungsdelikt verurteilt werden könnten.
Urteil könnte Ende Juni verkündet werden
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall. Aus ihrer Sicht wurden für die Schuld der Angeklagten deutlich mehr Beweise erbracht als das Teilgeständnis aus der umstrittenen Vernehmung. Die Vertreterin der Anklage stützt ihren Antrag im Wesentlichen auf die Würdigung der Indizien in ihrer Gesamtheit. Eine Vielzahl von Zeugenaussagen belasten die drei Angeklagten, wenn auch in unterschiedlichen Versionen zur Frage, wer von ihnen welchen Anteil an der Tat hat.
Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft endete am Freitag der Prozesstag. Am nächsten stehen die Plädoyers der Anwälte auf dem Programm. Laut bisheriger Planung könnte das Urteil in diesem Verfahren Ende Juni verkündet werden.