Es bleibt dabei: Galopprennen auf der Bahn in Hemelingen wird es in Zukunft nicht mehr geben. Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag einen Eilantrag des Rennvereins abgewiesen, mit dem dieser den Bau der Wegeverbindung über das Gelände stoppen wollte. Zuvor war der Rennverein schon vor das Verwaltungsgericht gezogen, hatte aber auch dort keinen Erfolg gehabt.
Der Rennverein hatte argumentiert, die Galopprennbahn sei zum Zweck von Pferderennen gebaut worden, entsprechend bestehe diese Widmung auch jetzt noch. Das sieht das Oberverwaltungsgericht anders.
Weg führt über das Geläuf
In der Urteilsbegründung heißt es, mit dem Kauf des Geländes durch die Stadt und den (geplatzten) Bebauungsplänen sei das Gelände umgewidmet worden, ein Anspruch auf Galopprennen als Nutzungsmöglichkeit bestehe nicht mehr. Entsprechend gebe es auch keinen Anspruch darauf, dass der Verbindungsweg von Nord nach Süd, der auch über das Geläuf führt, nicht gebaut werden dürfe. Auch sei "dem Ortsgesetz nicht zu entnehmen, dass über die Erhaltung des Rennbahngeländes als Grünfläche hinaus auch an den bisher bestehenden Nutzungen durch den Galopprennsport festgehalten werden solle", so die Begründung.
"Für den Galopprennsport ist das ein trauriger Tag", sagte Frank Lenk, Präsident des Rennvereins, auf Nachfrage des WESER-KURIER. "Wir sind sehr enttäuscht und müssen nun überlegen, was das für uns bedeutet und wie wir mit dieser Entscheidung, die wir akzeptieren müssen, umgehen." Für den 29. Oktober hatte der Rennverein bereits einen Renntag bei der für die Zwischennutzung zuständigen Zwischenzeitzentrale angemeldet. "Die Unterlagen sind alle eingereicht", sagte Lenk. "Die Antwort steht noch aus. Wir würden uns freuen, wenn dieser Renntag noch stattfinden könnte."
Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) sagte: „Es war der erklärte Wille der Beiräte, des runden Tisches und der Deputation, die Durchwegung des Geländes schnellstmöglich umzusetzen." Die trennende Wirkung des Geländes zwischen Hemelingen und der Vahr solle durch die Wegeverbindung aufgehoben werden. Schaefer: "Diesen Willen einer großen Mehrheit insbesondere vor Ort setzt mein Ressort derzeit um. Es ist gut, dass das Oberverwaltungsgericht diese Rechtssicherheit jetzt bestätigt hat.“