Im Streit um das Parken in der eigenen Garageneinfahrt hat sich Viertelanwohner Ekke-Ulf Ruhstrat durchgesetzt: Nach Prüfung seiner Einwendungen stellt die Bußgeldstelle des Ordnungsamts das Verfahren ein. Das hat jetzt auf Nachfrage das Innenressort mitgeteilt. Noch nicht abschließend geklärt ist laut Behörde die verkehrsrechtliche Einschätzung der Angelegenheit. Deshalb wird das Ordnungsamt vergleichbare Fälle vorerst nicht ahnden.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.