Streit mit Bremer Behörde Viertelanwohner darf vorerst doch vor eigener Garage parken

Das Strafmandat fürs Parken vor der eigenen Garage wollte Ekke-Ulf Ruhstrat nicht akzeptieren. Nun hat das Ordnungsamt den Fall noch einmal geprüft.
09.06.2023, 05:00 Uhr
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Viertelanwohner darf vorerst doch vor eigener Garage parken
Von Frank Hethey

Im Streit um das Parken in der eigenen Garageneinfahrt hat sich Viertelanwohner Ekke-Ulf Ruhstrat durchgesetzt: Nach Prüfung seiner Einwendungen stellt die Bußgeldstelle des Ordnungsamts das Verfahren ein. Das hat jetzt auf Nachfrage das Innenressort mitgeteilt. Noch nicht abschließend geklärt ist laut Behörde die verkehrsrechtliche Einschätzung der Angelegenheit. Deshalb wird das Ordnungsamt vergleichbare Fälle vorerst nicht ahnden.

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