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Streit mit dem Ordnungsamt Bremer erhält Strafzettel fürs Parken vor der eigenen Garage

Als Viertelbewohner parkt Ekke-Ulf Ruhstrat sein Auto vor der eigenen Garage. Dafür hat er einen Strafzettel erhalten. Akzeptieren will er das nicht – aus guten Gründen.
03.06.2023, 05:00 Uhr
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Bremer erhält Strafzettel fürs Parken vor der eigenen Garage
Von Frank Hethey
  • Der Bremer Ekke-Ulf Ruhstrat hat einen Strafzettel fürs Parken seines Autos vor der eigenen Garage erhalten
  • Zahlen will er nicht, weil laut Amt für Straßen und Verkehr eigentlich kein Verstoß vorliegt
  • Zunächst zeigte sich das Ordnungsamt einsichtig – schickte dann aber doch eine Mahnung

Eigentlich versteht sich Ekke-Ulf Ruhstrat als besonnener Mann. Nichts kann den 70-Jährigen so leicht aus der Ruhe bringen. Doch was ihm und seiner Frau Gunhild in den vergangenen Monaten widerfahren ist, will er nicht einfach hinnehmen. "Das geht mir dann doch zu weit", sagt Ruhstrat. Mehrfach hat er es im Guten versucht, seinen Fall schriftlich dargelegt und mit Behördenmitarbeitern telefoniert. Nun reicht es dem Akademiker. "Sollte die Angelegenheit nicht bald beendet sein, werde ich meinen Anwalt einschalten." 

Alles begann am 23. Februar, einem Donnerstag. Am späten Vormittag heftete ein Mitarbeiter des Ordnungsamts einen Strafzettel an die Windschutzscheibe eines schwarzen VW im Steintorviertel. Der Tatort: die Horner Straße vor der Hausnummer 11. Der Tatvorwurf: "Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein." Fünf Tage später trudelte der Bescheid über ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro ein.

Auf den einen oder anderen Euro kommt es Ruhstrat nicht an. Mit seiner Frau bewohnt er ein Altbremer Haus, er kann nicht klagen. Der sportliche Mann bezeichnet sich als "Teilzeit-Rentner", seinen Job als Sozialwissenschaftler hat er noch nicht ganz an den Nagel gehängt. In diesem besonderen Fall geht es ihm aber ums Prinzip. "Der Platz, auf dem unser Auto stand, gehört zu unserer Garageneinfahrt", sagt Ruhstrat. "Und für Garageneinfahrten fallen im Rahmen des Anwohnerparkens keine Parkgebühren an." 

Ordnungsamt zeigte sich einsichtig – zunächst

Die Horner Straße liegt in einem sogenannten Bewohnerparkgebiet, der Volksmund spricht vom Anwohnerparken. Eingerichtet wird es in Quartieren mit sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten. Laut Website des Amts für Straßen und Verkehr (ASV) sollen so Bewohner, die auf ein Auto angewiesen sind, eine Parkberechtigung erhalten. Ruhstrat hält das für eine sinnvolle Sache. "Ich habe überhaupt nichts gegen das Anwohnerparken", sagt Ruhstrat. Auch Kontrollen finden seinen Beifall.

Allerdings pocht er auf die gültigen Regeln. Tatsächlich ist auf der ASV-Website unter "Häufige Fragen" zum Bewohnerparken nachzulesen: "Darf ich vor der eigenen Garageneinfahrt auf der Straße parken ohne eine Parkberechtigung zu erwerben?" Die Antwort: Sofern es kein Halteverbot gebe, dürfe man grundsätzlich vor der eigenen Einfahrt parken oder anderen dort das Parken gestatten. Hinzu kommt: Parkausweise für Anwohner gibt es nur, wenn kein privater Stellplatz vorhanden ist – auch das lässt sich der Website entnehmen. "Mieter oder Inhaber einer Garage erhalten also keinen Parkausweis", sagt Ruhstrat. 

Diese Aspekte erläuterte der 70-Jährige einem Mitarbeiter des Ordnungsamts telefonisch am 7. März. Sein Fazit: "Wir können unser Auto nur in oder vor der Garage abstellen. Und sollen das auch." Nach Angabe von Ruhstrat nahm der Behördenmitarbeiter diese Ausführungen "interessiert zur Kenntnis" und räumte ein, dass die Kontrolleure offenbar nachgeschult werden müssten. Allem Anschein nach war der Mann am anderen Ende der Leitung einsichtig. "Er sicherte uns zu, die Angelegenheit zu prüfen und den Bußgeldbescheid zurückzunehmen." Für Ruhstrat war die Sache damit vom Tisch. 

Für die Behörde nicht. Mit Datum des gleichen Tages erhielt das Ehepaar abermals Post vom Ordnungsamt. Der scheinbar so einsichtige Sachbearbeiter teilte mit: "Ihre Einwendungen konnten den Tatvorwurf nicht entkräften." Die Quittung: Die Geldbuße erhöhte sich um eine Gebühr in Höhe von 25 Euro sowie um Auslagen der Behörde, die sich auf 3,50 Euro beliefen. Der Gesamtbetrag summierte sich nunmehr auf 48,50 Euro. 

Ordnungsamt reagiert wochenlang nicht – und schickt dann Mahnung

Klein beigeben wollte Ruhstrat indessen nicht, seine Verärgerung brachte er in einem Schreiben an das Ordnungsamt zu Papier. Die angekündigte Recherche zu den Bedingungen des Anwohnerparkens habe "wohl nicht stattgefunden", stellt Ruhstrat fest. Und fährt fort: "Mehr noch, nicht nur fehlende Kenntnisse über das zu administrierende Regelwerk, sondern auch Ignoranz gegenüber unseren telefonischen Hinweisen zeugen von einem höchst eigenwilligen Verständnis von Verwaltungshandeln."

Am Ende seines Schreibens wird Ruhstrat noch deutlicher. "Sie werden verstehen, dass wir das Bußgeld nicht bezahlen werden." Vielmehr gehe er davon aus, dass die Behörde den Bußgeldbescheid ebenso schnell zurücknehme, wie sie ihn erstellt habe. "Aber da irrte ich wohl", sagt Ruhstrat. Denn zunächst einmal geschah gar nichts, zweieinhalb Monate gingen ins Land ohne Reaktion. Erst am 24. Mai meldete sich die Behörde wieder – mit einem Mahnschreiben, der "Gesamtschuldenbetrag" erhöhte sich auf 53,50 Euro. Zu zahlen sei der Betrag binnen sieben Tagen, andernfalls werde die Zwangsvollstreckung eingeleitet. "Dies verursacht weitere Kosten."

Ruhstrat empfindet das Behördenvorgehen als "wirklich dreist". Und droht seinerseits mit dem Rechtsweg, "was die Kosten für die Stadt Bremen dann in die Höhe treiben" werde. Vom zuständigen Innenressort lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.

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