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Jobcenter Bremen Bildungsgutscheine aufgebraucht

Bremen. Bis zum Jahresende kann das Jobcenter Bremen nur noch in Einzelfällen sogenannte Bildungsgutscheine an Arbeitslose vergeben.
11.09.2013, 00:00 Uhr
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Bildungsgutscheine aufgebraucht
Von Kristin Hermann

Fördergeld im Umfang von mehreren Millionen Euro ließ das Jobcenter Bremen im vergangenen Jahr ungenutzt – und zog damit Kritik auf sich. In diesem Jahr läuft es andersherum: Bis zum Jahresende können nur noch in Einzelfällen die sogenannten Bildungsgutscheine an Arbeitslose vergeben werden. Grund dafür: Das Jahresbudget ist bereits jetzt nahezu aufgebraucht.

Seit einigen Tagen dürfen die Arbeitsvermittler im Jobcenter Bremen nur noch in Einzelfällen die sogenannten Bildungsgutscheine ausstellen. Der Grund dafür ist das schon jetzt aufgebrauchte Jahresbudget. „Wenn wir weiterhin Bildungsgutscheine ausstellen wie bisher, sprengt das den Haushalt“, sagt Helmut Westkamp, Leiter des Jobcenters.

Mithilfe eines Bildungsgutscheins erhalten Arbeitslose Zutritt in Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme. Dort können sie sich kurz- oder langfristig weiterbilden, um auf diese Weise wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Für 2013 hat sich das Jobcenter zum Ziel gesetzt, insgesamt 2200 Weiterbildungsmaßnahmen zu finanzieren. Dabei handelt es sich um Projekte, die mit einem anerkannten Berufsabschluss beendet werden, sowie um Fortbildungsmaßnahmen. „Tatsächlich werden in der Praxis erst einmal mehr Bildungsgutscheine ausgestellt, als wir Maßnahmen finanzieren wollen, da nur rund 80 Prozent der Gutscheine auch tatsächlich eingelöst werden“, sagt Westkamp.

2150 Eintritte in das Programm stünden aktuell schon fest, 400 weitere Bildungsgutscheine seien vergeben und können von den Antragstellern noch eingelöst werden. Damit hat das Jobcenter seine eigene Zielvorstellung für das gesamte Jahr dreieinhalb Monate vor Jahresende überschritten.

Helmut Westkamp begründet das vermehrte Ausstellen der Bildungsgutscheine mit den Erfahrungen aus dem Vorjahr. 2012 ließ das Bremer Jobcenter rund acht Millionen Euro ungenutzt, mit denen Arbeitslose in den Jobmarkt hätten eingegliedert werden können. „Im vergangenen Jahr ist zu viel Geld übrig geblieben. Das soll uns nicht noch einmal passieren“, sagt Westkamp. Deshalb hätten er und seine Mitarbeiter 2013 mit Ehrgeiz das Motto verfolgt: In diesem Jahr bleibt kein Euro liegen.

Die Berater haben aus diesem Grund jeden ihrer Kunden besonders fördern wollen und die Zielvorstellung für das gesamte Jahr schon jetzt erreicht. „Ich musste deshalb steuernd eingreifen. Wir müssen jetzt mit Vorsicht agieren“, sagt Westkamp. Nur noch in wenigen Einzelfällen könne man einen Bildungsgutschein vergeben. Für die 400, die derzeit noch nicht eingelöst sind, aber bereits ausgestellt wurden, versuche man aktuell, Kompromisse zu finden.

„Wir sprechen im Moment mit den Trägern, ob Maßnahmen vereinzelt auch später starten können“, sagt Westkamp. Zudem werde derzeit geprüft, ob auch wirklich jeder der 400 Gutscheine tatsächlich gefördert werden kann. Das Budget für das kommende Jahr dürfe nicht früher eingesetzt werden. „An dieser Stelle würde ich mir mehr Flexibilität vom Bund wünschen“, sagt Westkamp.

Regine Geraedts, Referentin für Arbeitsmarktpolitik bei der Arbeitnehmerkammer beurteilt das vermehrte Aufkommen an Bildungsgutscheinen zunächst positiv. „Es ist erfreulich, dass in diesem Jahr bis jetzt schon mehr Bildungsgutscheine ausgegeben worden sind als im letzten. Mittel vom Bund dürfen nicht noch einmal ungenutzt wieder zurück nach Berlin fließen“, sagt sie.

Trotzdem müsse man im Jobcenter jetzt klären, ob man auch für die Restmonate des Jahres noch Mittel für die Fördermaßnahmen bereitstellen kann. „Die Verteilung der Bildungsgutscheine ist nicht einfach zu steuern. Deshalb sollte jetzt der Gesamthaushalt geprüft werden. Eventuell können Gelder umgeschichtet und doch noch Arbeitslose gefördert werden, die jetzt auf eine Weiterbildung warten“, sagt sie.

Stichwort Bildungsgutschein: Den Bildungsgutschein (BGS) gibt es seit dem 1. Januar 2003. Die Bundesagentur für Arbeit sagt mit der Ausstellung eines solchen Gutscheins zu, die Kosten für eine längere Weiterbildung zu übernehmen, damit Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Gefährdete wieder in den Jobmarkt integriert werden. Sobald der Bildungsgutschein ausgestellt wird, muss er innerhalb von drei Monaten für eine Bildungsmaßnahme genutzt werden, ansonsten verfällt er. Der BGS ist eine Kann-Leistung. Der zuständige Arbeitsvermittler entscheidet individuell, ob die Notwendigkeit auf Weiterbildung besteht oder nicht.
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