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Zwei Kameras der Polizei Kritik an Videoüberwachung auf der Bremer Osterwiese

Nach Freimarkt und Weihnachtsmarkt wird nun auch die Bremer Osterwiese von der Polizei videoüberwacht. Diese Maßnahme habe sich bewährt, sagt die Behörde. Dies sehen andere ganz anders.
29.02.2024, 18:16 Uhr
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Kritik an Videoüberwachung auf der Bremer Osterwiese
Von Ralf Michel

Die Polizei Bremen wird auch die Osterwiese 2024 mittels Videotechnik überwachen. Sie folgt dabei dem Muster der Überwachung von Freimarkt und Weihnachtsmarkt, die sich aus ihrer Sicht bewährt hat. Die Landesdatenschutzbeauftragte meldet hierzu erneut Bedenken an. Auch in der Innendeputation am Donnerstagnachmittag gab es kritische Stimmen. 

Vom 22. März bis 7. April findet auf der Bürgerweide die traditionelle Osterwiese statt. Erwartet werden rund eine halbe Millionen Besucher. Die werden, zumindest auf einem Teil des Festgeländes, videoüberwacht. Zum Einsatz kommt dafür wie bei den beiden vergangenen Volksfesten ein mobiles Überwachungssystem – ein Anhänger mit einem darauf montiertem sechs Meter hohen Mast, an dem zwei schwenkbare Kameras installiert sind. Die Aufnahmen werden auf Monitore der „Osterwiesenwache“ und in die Videoleitstelle der Polizei übertragen. Eine Aufzeichnung der Aufnahmen ist nur anlassbezogen vorgesehen, Tonaufnahmen gibt es nicht.

Laut Innenbehörde dient die Überwachung der Gefahrenabwehr. Sie soll Straftaten verhindern, den Einsatz der Polizei unterstützen und bei der Tataufklärung helfen. Während des Freimarktes habe es im Bereich der Videoüberwachung keine Straftaten gegeben, argumentiert die Polizei. Dies deute "auf eine erfolgreiche Abschreckung" durch die Überwachung hin.

Drittes Volksfest mit Videoüberwachung

Nach Freimarkt und Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr ist die Osterwiese das dritte Volksfest, das partiell mit Videokameras überwacht wird. Für die Landesbeauftragte für Datenschutz bedeutet dies, dass die ursprünglich als "Test" angekündigte Überwachung zum Regelfall wird. Was sie kritisiert: Die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie in das Grundrecht auf Datenschutz der Bürger dar.  Bei der geplanten Überwachung der Osterwiese käme  erschwerend hinzu, dass zum weitaus größten  Teil Menschen erfasst würden, von denen keinerlei Fehlverhalten zu erwarten sei, vor allem auch Kinder. 

Außerdem bezweifelt die Datenschutzbeauftragte, dass die Videoüberwachung geeignet ist, die verfolgten Ziele zu erreichen, also in erster Linie, Straftaten zu verhindern. Bei Volksfesten würden Straftaten wie etwa Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen zumeist spontan und affektiv begangen, aus der Emotion heraus und nicht selten unter Alkoholeinfluss. Dass ausgerechnet diese Täter sich durch eine Videoüberwachung davon abhalten ließen, sei zu bezweifeln. Im Übrigen ließe sich aus den Zahlen der Polizei zur Überwachung des Freimarktes keine merkliche präventive Wirkung ableiten.  

Verhindern kann die Datenschutzbeauftragte die Videoüberwachung nicht, denn die ist durch das Bremische Polizeigesetz gedeckt. Ihre Rolle ist nicht, die Überwachung zu genehmigen oder für nicht zulässig zu erklären, betont die Innenbehörde in einer Sitzungsvorlage. "Ihre Aufgabe ist vielmehr die Beratung und Sensibilisierung der Polizei Bremen und der weiteren beteiligten Einrichtungen und Gremien sowie die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben."

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Marco Lübke (CDU) begrüßte am Donnerstag in der Innendeputation die erneute Videoüberwachung. Gerade in Bezug auf Abschreckung habe sich diese Maßnahme bewährt. Und seines Wissens habe es auch keine Beschwerden gegen die Überwachung gegeben. Was Polizeipräsident Dirk Fasse bestätigte. Jan Timke (Bündnis Deutschland) sah es wie die CDU. Es gehe nicht allein um Datenschutz, sondern auch um Sicherheit. Und hier habe sich in den vergangenen Jahren einiges geändert, dem müsse man Rechnung tragen. 

Michael Labetzke (Grüne) stimmte Timkes Ausführungen ausdrücklich in weiten Teilen zu (Zwischenruf Timke: „Womit habe ich das verdient?“). Er könne sich sogar einen „moderate Ausbau“ der Videoüberwachung vorstellen. Soll heißen, mehr aufzuzeichnen. Gerade im Nachgang von Straftaten wäre man gut beraten, diese Technik zur Aufklärung zu nutzen.

Kritik an "Dauerzustand"

Dagegen meldeten FDP und Linke Bedenken an. Sie fürchten, dass die Videoüberwachung und damit "der schwere Eingriff in die Grundrechte der Bürger" zum Dauerzustand werden soll. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme müsse jedes Mal im Einzelfall geprüft und abgewogen werden, sagte Marcel Schröder (FDP). Dies sei hier nicht mehr gegeben. "Es werden Unschuldige überwacht", merkte Nelson Janßen, Fraktionschef der Linken, an. Er sei nicht überzeugt davon, dass die Überwachung auf Dauer verhältnismäßig sei.

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