Bremen verlangt künftig geringere Deutschkenntnisse von ausländischen Lehrkräften. Bisher waren Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 erforderlich. Künftig soll das Niveau C1 ausreichen, um für den Schuldienst eingestellt zu werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am Donnerstag in der Bürgerschaft beschlossen worden. Sie ist eine Reaktion auf den starken Lehrermangel. Auf diesem Wege soll Fachkräften mit ausländischem Abschluss der Einstieg erleichtert werden.
Das Sprachniveau gliedert sich in sechs Stufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experten). Niveau C2 entspricht "annähernd muttersprachlichen Kenntnissen", C1 wird als "fachkundige Sprachkenntnisse" beschrieben. Wer bei seiner Einstellung nur Niveau C1 vorweisen kann, soll innerhalb von drei Jahren Niveau C2 nachholen. Bremen werde dafür berufsbegleitende Weiterbildungen anbieten.
Bremen müsse angesichts des bundesweiten Lehrkräftemangels „alle Mittel ausschöpfen, um Fachkräfte zu gewinnen“, betonte Gönül Bredehorst (SPD). Man brauche neben langfristigen Maßnahmen wie dem Ausbau der Lehrerausbildung auch kurzfristige Maßnahmen wie die Senkung der Hürden beim Sprachniveau, sagte Christopher Hupe (Grüne). Die Fachkräfte, die man nun an die Schulen hole, seien ein Gewinn für die Schulen, weil sie mehrsprachig seien, sagte Miriam Strunge (Linke). Die zusätzlichen muttersprachlichen und kulturellen Kompetenzen ausländischer Lehrkräfte seien „in unseren Schulen Gold wert“, betonte auch Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD).
Die CDU forderte, die Regeln für das Sprachniveau weniger stark zu lockern und beantragte, zumindest für Unterricht im Fach Deutsch müsse weiter C2 Pflicht sein. Wenn man das Niveau für die Lehrkräfte absenke, werde dies nicht die Leistungen der Schüler heben, so Yvonne Averwerser (CDU). Der CDU-Antrag wurde aber abgelehnt. Die FDP stimmte dem Antrag der Koalition zu.
Drei Versuche bei Lehrerprüfung
Im Zuge der Gesetzesänderung wurde zudem beschlossen, dass angehende Lehrkräfte ihre praktische Unterrichtsprüfung zwei Mal wiederholen können. Die Prüfung ist Teil des Zweiten Staatsexamens. Bisher galt: Fiel ein Referendar einmal durch, hatte er einen zweiten Versuch. Künftig ist auch ein dritter Versuch möglich. Zuletzt hatte Bremen Mühe, alle Referendariatsplätze zu besetzen.