Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) hat sich keines Vergehens schuldig gemacht, als sie Ende März Mitarbeiter ihrer Behörde per E-Mail zur Teilnahme an einer Klima-Demonstrationm der Bewegung "Fridays for Future" ermuntert hat: Zu diesem Schluss ist die Bremer Staatsanwaltschaft gekommen. Die Anklagebehörde hat ihre Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat, in diesem Fall mögliche Untreue zulasten des Bremer Haushalts, eingestellt, wie ein Sprecher gegenüber dem WESER-KURIER bestätigte. "Die Vorprüfung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine strafbare Handlung im Raum steht", sagte er. "Damit gibt es keine Grundlage für weitere Ermittlungen."
Vorwurf der Veruntreuung entkräftet
Schaefer war vorgeworfen worden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde ermutigt zu haben, während ihrer Dienstzeit an dem Klimaprotest teilzunehmen – sich also auf Steuerzahlerkosten einer privaten Tätigkeit zu widmen. Der Landesrechnungshof sowie die Opposition in Form der Fraktionen von CDU und FDP hatte dies kritisiert. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich der Vorwurf der Veruntreuung von öffentlichen Geldern anhand der überprüften Unterlagen nicht erhärten. Es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass Schaefers E-Mail den allgemeinen rechtlichen Rahmen – also die Dienstanordnung, nach der sich Behördenmitarbeiter beim Betreten und Verlassen des Dienstgebäudes ein- und ausstempeln müssen – außer Kraft gesetzt hätte, so der Sprecher.
Die Senatorin sagte, sie sei "erfreut" über die Einstellung der Vorermittlungen. "Eine oberste Landesbehörde, wie mein Ressort, kann seinen Beschäftigten eine Teilnahme an einer Demonstration gestatten, wenn die dienstrechtlichen Vorschriften dabei beachtet werden und die Funktionsfähigkeit des Dienstbetriebs aufrecht erhalten wird", sagte Schaefer, die auf letzteren Punkt auch in ihrer E-Mail an die Behördenmitarbeiter hingewiesen hatte.
Auch Alexandra Werwath, Landesvorstandssprecherin der Grünen, betonte, die Beteiligung von Behördenmitarbeitern an Kundgebungen sei "ein gutes Zeichen für Demokratie und Meinungsfreiheit" – unter der Voraussetzung, dass alle Dienstregularien sowie Arbeitsabläufe eingehalten würden und sich das Anliegen der Demonstranten im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen würde. "Beides war zu jedem Zeitpunkt der Fall", sagte Werwath. "Insofern ist die Einstellung der Vorermittlungen eine schöne Bestätigung, wir sind von nichts anderem ausgegangen."
Für Schaefer bedeutet die Entlastung auch eine Erleichterung im kommenden Wahlkampf. Sie hatte Ende Juni abgekündigt, erneut als Spitzenkandidatin antreten zu wollen. Als nächster Schritt folgt nun laut Werwath nach der Sommerpause eine Landesmitgliederversammlung, auf der sowohl die Bremer als auch die Bremerhavener Grünen über Schaefers Kandidatur abstimmen.