Der Senat hat am Dienstag beschlossen, dass es in Bremen vorerst keine Arbeitszeiterfassung für Lehrer geben soll – und damit einen Initiativantrag des Personalrats Schulen abgelehnt, die Arbeitszeit von Lehrkräften schon in diesem Sommer zu erfassen. Der Beschluss stößt auf massive Kritik der Initiatoren sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Dass "ausgerechnet ein rot-grün-roter Senat, der doch eigentlich das Sinnbild für arbeitnehmerfreundliche Politik sein sollte, am 1. April den Beschluss zur Arbeitszeiterfassung an Bremer Schulen aufhebt", schreiben GEW und Personalrat in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sei klar, dass alle Arbeitszeit aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erfasst werden müsse – auch die von Schulbeschäftigten. Um die Umsetzung hinauszuzögern, würden sich die Verantwortlichen hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken. "So behauptet die Bildungsbehörde, man müsse erst einmal die Soll-Arbeitszeiten von Lehrkräften und deren Aufgaben und Tätigkeiten bestimmen", heißt es. Dies sei falsch, denn die Arbeitszeit von Lehrern sei genau so hoch wie im übrigen öffentlichen Dienst – sie verteile sich nur anders übers Jahr.
In den entsprechenden Dokumenten von Senat und Bildungsbehörde tauche nirgends das Wort "Gesundheitsschutz" auf. Stattdessen würden „erhebliche haushaltsrelevante Folgen“ als Grund angeführt. "Übersetzt heißt das schlicht und ergreifend: Senat und Senatorin wissen ganz genau, dass sie ihren Beschäftigten in ganz erheblichen Ausmaß Überstunden zumuten und dass Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, also Pausen und Ruhezeitregelungen sowie die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit, regelmäßig missachtet werden", schreiben Personalrat und GEW.
Das letzte Wort zum Thema Arbeitszeiterfassung sei noch nicht gesprochen: "Aus Sicht des Personalrats Schulen stand dem Senat in dieser Angelegenheit gar kein Letztentscheidungsrecht zu. Eine entsprechende Klage liegt dem bremischen Verwaltungsgericht bereits vor."