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Bremer Abgeordnete Rentenansprüche sollen deutlich steigen

Die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft sind mit ihrer kapitalgedeckten Altersversorgung unzufrieden. Sie wollen zurück zu einem Pensionssystem. Ihre Anwartschaften würden in die Höhe schnellen.
25.04.2025, 05:08 Uhr
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Rentenansprüche sollen deutlich steigen
Von Jürgen Theiner

Mit der bevorstehenden Reform der Altersversorgung von Bürgerschaftsabgeordneten werden sich die Ansprüche, die Mandatsträger pro Legislaturperiode erwerben, gegenüber dem jetzigen Stand ungefähr vervierfachen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der am Donnerstagabend im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) des Parlaments beraten wurde. Er wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Plenum abschließend beraten. Offen ist lediglich noch, ob die Regelung ab der kommenden Legislaturperiode greifen soll oder schon früher.

Wie es mit ihrer Alterssicherung weitergeht, beschäftigt die Abgeordneten seit fast anderthalb Jahren. Für viele von ihnen ist die aktuelle Regelung ein großes Ärgernis. 2011 hatte die Bürgerschaft bei der Versorgung ehemaliger Mandatsträger einen Systemwechsel vollzogen. Galt bis dahin ein beamtenpensionsähnliches Modell, so werden die Ruhegehälter seither aus den Erträgen kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme finanziert, wie man sie etwa von der Riester-Rente kennt. Zusätzlich zu ihrer Grunddiät von derzeit 6.176,55 Euro erhalten die Abgeordneten einen monatlichen Betrag, den sie in diese Finanzprodukte einzahlen. Er beläuft sich zurzeit auf 1.010,78 Euro. Weil diese Anlagen keinerlei Ausfallrisiken ausgesetzt sein dürfen und die Verzinsung in den vergangenen Jahren ohnehin schlecht war, werfen die Policen kaum Erträge ab. Pro Legislaturperiode erwerben Abgeordnete derzeit Ansprüche von im Schnitt gerade mal 130 Euro.

So hatte man sich das 2011 nicht vorgestellt. Im vergangenen Jahr empfahl ein beim Staatsrechtler Philipp Austermann in Auftrag gegebenes Gutachten die Rückkehr zu einem pensionsartigen System. Das heißt: Die Abgeordnetenrenten würden künftig wieder aus dem Landeshaushalt gezahlt. Inzwischen hat die Bürgerschaftsverwaltung die notwendigen Änderungen des Bremischen Abgeordnetengesetzes ausgearbeitet. Im Kern wird vorgeschlagen, dass die Abgeordneten jährlich zwei Prozent der monatlichen Diät als Rentenanspruch erwerben sollen. Wer länger als zwölf Jahre amtiert, würde auf jährlich 1,5 Prozent absinken. Bei aktuell knapp 6.200 Euro Monatseinkommen wären zwei Prozent etwa 124 Euro, pro Legislaturperiode mithin rund 500 Euro. Anders gesagt: etwa eine Vervierfachung des Status quo.

Quer durch die Fraktionen hält man das im Grundsatz für angemessen. Im gegenwärtigen kapitalgedeckten System erblicken die Parlamentarier eine "Geldvernichtungsmaschine", wie FDP-Fraktionschef Thore Schäck es kürzlich ausdrückte, weil Steuergeld in extrem ertragsarme Finanzprodukte gepumpt werde. Damit müsse Schluss sein. In dieser Forderung wissen sich die Abgeordneten einig mit Gutachter Austermann, der die Rentenanwartschaften aus dem kapitalgedeckten System als "verfassungswidrig" niedrig bezeichnet hatte.

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Klärungsbedarf gibt es offenbar nur noch im Detail. Ursprünglich war man sich einig, dass die Neuregelung erst ab der kommenden Wahlperiode gelten soll, also ab 2027. Die Überlegung dahinter: Amtierende Abgeordnete sollten nichts beschließen, wovon sie selbst noch profitieren können. Im VGO warf SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör nun allerdings die Frage auf, ob ein Ausstieg aus der "Geldvernichtungsmaschine" nicht schon Anfang 2026 ermöglicht werden sollte. Zumindest für diejenigen Abgeordneten, die sich dann schon aus ihren privaten Rentenversicherungsverträgen lösen können. CDU-Fraktionvorsitzender Frank Imhoff hielt das für durchaus diskussionswürdig. Offen ist auch noch die Deckelung der Rente für Abgeordnete, die besonders lange der Bürgerschaft angehören und über die Jahre entsprechend hohe Ansprüche erwerben. In dem pensionsähnlichen Modell, das vor 2011 galt, lag das Limit bei etwas mehr als 2.500 Euro.

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