Das Urteil wird erst Ende November verkündet, doch nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht dürfte feststehen, dass Frank Magnitz dem Bremer AfD-Landesverband kein Geld zurückzahlen muss. In einer Vorabwürdigung der Sach- und Rechtslage erklärte der Richter, dass er die Klage des Landesverbandes für verfassungswidrig hält.
In der Sache geht es um die Diäten, die Frank Magnitz als Bundestagsabgeordneter der AfD für Bremen von 2017 bis 2021 erhalten hat. Einen Teil davon hätte er als sogenannten Mandatsträgerbeitrag an den Landesverband zahlen sollen, über dessen Landesliste er seinerzeit in den Bundestag eingezogen war. Ein auch bei anderen Parteien durchaus übliches Verfahren. Bei der AfD beträgt der zu entrichtende Beitrag acht Prozent der monatlichen Diäten des jeweiligen Abgeordneten. Magnitz habe den Beitrag für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Oktober 2021 nicht gezahlt, sagt der Bremer Landesverband. Und fordert rund 26.000 Euro von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten.
Zwangsabgabe verfassungswidrig
Noch bevor beide Seiten am Mittwoch vor der Zivilkammer des Landgerichts Gelegenheit hatten, ihre Standpunkte zu erläutern, betonte der Richter, dass er die Klage für aussichtslos halte. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in den Siebzigerjahren eine Zwangsabgabe für Abgeordnete als verfassungswidrig eingestuft und daran habe sich bis heute nichts geändert. Freiwillig könne so ein Mandatsträgerbeitrag jederzeit gezahlt werden, aber kein Bundestagsabgeordneter könne dazu gezwungen werden. Dies sei nicht vereinbar mit dem verfassungsmäßig garantierten freien Mandat von Abgeordneten. Was seinen Niederschlag im Übrigen auch in der diesbezüglichen Satzung der AfD finde. Selbst dort sei nicht die Rede davon, dass die Abgeordneten den Beitrag in jedem Fall entrichten müssten.
Der Anwalt des Landesverbandes sieht das anders. Mandatsträgerbeiträge gebe es in allen Parteien, „und die sind auch gerichtlich durchsetzbar“, begründete er die Klage. Es möge so sein, dass dies bei den anderen Parteien so sei, „aber die zahlen dann eben freiwillig“, entgegnete der Anwalt von Magnitz.
So eindeutig die Position des Richters am Mittwoch war, so verworren bleibt die Situation innerhalb der Bremer AfD. Die internen Querelen um „Rumpfvorstand“ und „Notvorstand“, die dazu geführt hatten, dass die AfD im Mai nicht bei der Wahl zur Bürgerschaft antreten durfte, setzen sich auch in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung fort. Nach wie vor ungeklärt ist, wer innerhalb der Partei wann und wie gewählt wurde. Und daraus abgeleitet: Wer wann bevollmächtigt war, einen Anwalt zu beauftragen, die Interessen des Landesverbandes vor Gericht zu vertreten. Was am Mittwoch zu dem Kuriosum führte, dass gleich zwei Anwälte als Kläger auftraten. Wovon allerdings nur der Vertreter des ehemaligen „Rumpfvorstandes“ die Klage gegen Magnitz führte, sein Pendant als Vertreter des „Notvorstandes“ die Sache dagegen als erledigt erklärte.
Vorstandswahl angefochten
An dieser Situation ändert auch die Tatsache nichts, dass die AfD in Bremen inzwischen formal einen neuen Landesvorstand hat. Auf einem Landesparteitag Mitte Oktober wurden zwar führende Vertreter des ehemaligen „Rumpfvorstandes“ um Sergej Minich gewählt. Doch auch diese Wahl könnte schon bald wieder Makulatur sein – AfD-Mitglied Harald Rühl hat sie beim Bundesschiedsgericht der AfD angefochten, wie er dem WESER-KURIER bestätigte.