Die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai wirkt nach: Das Bremer Wahlprüfungsgericht beschäftigt sich mit mehreren Einsprüchen, die gegen die Wahl eingelegt worden sind. Am 7. November geht es unter anderem um einen Einspruch des Landeswahlleiters selbst. Wie berichtet, sind in vier Stimmbezirken 280 Stimmzettel vernichtet worden. Die nicht berücksichtigten Stimmzettel könnten Einfluss auf Kandidaten haben, die nur sehr knapp ins Landesparlament eingezogen sind (Grenzmandate).
Ein weiterer Einspruch bemängelt dem Gericht zufolge "eine Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl durch die Verwendung eines elektronischen Datenverarbeitungsprogramms beim Auszählvorgang". Zwei andere Personen sehen demnach Fehler bei der Erstellung der Wahllisten. Am 5. Dezember verhandelt das Gericht Einsprüche, die die Nichtzulassung der AfD zur Wahl betreffen. Das Wahlprüfungsgericht besteht aus der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Bremen sowie aus fünf Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft.