Der Senat hat sich am Mittwoch über die künftige Ausgestaltung der sogenannten City-Tax geeinigt. Auch die offene Frage, in welchen Topf die Gesamteinnahmen aus der Bettensteuer fließen, ist vom Tisch. Aus dem entsprechenden Gesetzentwurf, der dem WESER-KURIER vorliegt, geht hervor, dass ab April kommenden Jahres 40 Prozent des Geldes, das durch Übernachtungen in Bremer und Bremerhavener Hotels in die Kassen des Stadtstaates fließt, gezielt zur Tourismusförderung eingesetzt werden soll. Die übrigen 60 Prozent gehen in den bremischen Haushalt.
Wie berichtet, hatte es im Vorfeld um eben jenen Punkt offenbar Uneinigkeit zwischen dem Wirtschafts- und dem Finanzressort gegeben. Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) hat sich, wie zu hören war, für eine gezielte Tourismusförderung eingesetzt, Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) hat dagegen den gesamten Haushalt im Blick, der stark unter Druck ist.
Mehr Geld für den Stadtstaat
Einig waren sich die rot-grün-roten Koalitionäre dagegen bereits im Vorfeld darüber, dass die City-Tax künftig auch wieder für Geschäftsreisende gelten soll. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte den Weg für diese Ausweitung im vergangenen Jahr frei gemacht, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2012, wenige Monate nach Einführung der Bettensteuer in Bremen, die Abgabe allein auf Touristen beschränkt hatte.
Damit die Hotelbetriebe genügend Vorlaufzeit haben, sich umzustellen, greift die neue Regelung ab dem 1. April 2024. Ab dann müssen Touristen wie Geschäftsreisende fünf Prozent ihres Übernachtungspreises als Bettensteuer bezahlen. "Mit der Gesetzesnovelle festigen wir das Fundament für die vielseitigen Angebote und machen beide Städte des Landes zu attraktiven Anziehungspunkten für Gäste", teilte Finanzsenator Fecker mit. Gleichzeitig werde auch der Gesamthaushalt von den Einnahmen weiter profitieren. Zuletzt spülte die City-Tax laut Mitteilung gut drei Millionen Euro in Bremens Haushalt, die Regierung rechnet mit einer Verdopplung.