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Wahlprüfungsgericht Bremer AfD scheitert mit Klage gegen Ausschluss von Bürgerschaftswahl

Das Ergebnis der Bremer Bürgerschaftswahl vom 14. Mai hat weiter Bestand. Das Wahlprüfungsgericht hat am Dienstag mehrere Klagen gegen den Ausschluss der AfD abgeschmettert.
05.12.2023, 18:00 Uhr
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Bremer AfD scheitert mit Klage gegen Ausschluss von Bürgerschaftswahl
Von Jürgen Theiner

Der Ausschluss der AfD von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai war rechtens. Das hat das Wahlprüfungsgericht der Freien Hansestadt Bremen am Dienstag entschieden. Es wies damit Einsprüche beider Lager in der Landespartei ab. Sie hatten für die Wahl jeweils eigene, unterschiedliche Kandidatenlisten eingereicht, was letztlich zur Nichtberücksichtigung der AfD auf den Wahlzetteln führte. Das letzte Wort ist in der juristischen Auseinandersetzung noch nicht gesprochen. Den Klägern steht der Gang zum Staatsgerichtshof offen, dem Verfassungsgerichtshofs des Bundeslandes.

Internes Zerwürfnis

Hintergrund des Konflikts ist ein internes Zerwürfnis in dem Landesverband der rechtsradikalen Partei. Im Mai 2022 war es auf einem Landesparteitag nicht gelungen, einen kompletten neuen Vorstand zu wählen. Seither betrachteten sich sowohl die Gruppe um den damaligen stellvertretenden AfD-Chef Sergej Minich (Rumpfvorstand), also auch ein später vom Landesschiedsgericht eingesetzter Notvorstand um den damaligen Bürgerschaftsabgeordneten Heiner Löhmann als vertretungsberechtigt. Beide Lager stellten Listen für die Wahl im Mai 2023 auf, die aber vom Wahlbereichsausschuss Bremen und später vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen wurden, sodass die AfD letztlich nicht auf den Wahlzetteln stand.

Zu Recht? Ja, entschied das Wahlprüfungsgericht nun. Die Nichtzulassung der AfD sei korrekt gewesen. So seien dem Notvorstand schon bei der Einladung zur Kandidatenaufstellungsversammlung schwere Formfehler unterlaufen. Und der Rumpfvorstand habe nicht nachweisen können, dass er berechtigt war, den AfD-Landesverband zu vertreten.

Rechtsmittel möglich

Sergej Minich kündigte nach dem Urteil an, zunächst die Begründung prüfen zu wollen und dann zu entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen. Er kritisierte auch die Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts. Es besteht aus zwei Berufsrichterinnen und fünf amtierenden Bürgerschaftsabgeordneten. Er halte es für fraglich, ob Letztere in der Lage seien, den Sachverhalt unvoreingenommen zu bewerten, sagte Minich. Für den Notvorstand erklärte Heiner Löhmann, er werde "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" vor den Staatsgerichtshof ziehen. "Das bin ich den Wählern schuldig", sagte Löhmann. Auch der Bremerhavener AfD-Kreisvorsitzende Thomas Jürgewitz, der als weiterer Kläger aufgetreten war, will "mit Sicherheit" wegen der Nichtzulassung der AfD im Wahlbereich der Seestadt die nächste Instanz anrufen.

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