Kein Schadensersatz Bremer Gericht weist E-Scooter Klage von blindem Unfallopfer ab

Kein Schadensersatz nach Sturz über E-Scooter: Bremer Landgericht sieht keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch umgefallene E-Scooter – und eine Mitschuld des Blinden, der durch sie zu Fall kam.
16.03.2023, 12:49 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Bremer Gericht weist E-Scooter Klage von blindem Unfallopfer ab
Von Justus Randt

Der E-Scooter-Verleiher Voi und dessen Bremer Kooperationspartner müssen dem seit seiner Geburt blinden Bremer Klaus Bopp, der über zwei umgekippte Roller gestürzt war und sich schwer verletzt hatte, keinen Schadensersatz leisten. Das geht aus dem an diesem Donnerstag veröffentlichten schriftlichen Urteil des Landgerichts Bremen hervor. Diese Entscheidung war, wie berichtet, bereits im Februar bei einem Gütetermin vor der sechsten Zivilkammer des Landgerichts angekündigt worden: Die Klage auf Zahlung von 20.000 Euro wurde abgewiesen.

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