Wie kann sich Bremen neue finanzielle Spielräume durch Kreditaufnahme erschließen, ohne jedes Jahr aufs Neue Notlagen ausrufen zu müssen? Diese Frage beschäftigt die rot-grün-rote Koalition, und die Linken machen nun einen konkreten Vorschlag. Ihr Landesvorstand wird ihn voraussichtlich am Wochenende beschließen und auf dem Landesparteitag am 17. Februar zur Diskussion stellen. Dem WESER-KURIER liegen die Grundzüge des Konzepts vor.
Was ist die Ausgangslage?
Der Senat ist gerade dabei, den Doppelhaushalt 2024/25 für Land und Stadt Bremen zu entwerfen, und steht dabei unter erheblichem Druck. Wie berichtet, stehen stagnierenden Einnahmen steigende Ausgabeerfordernisse auf vielen Gebieten gegenüber. Außerdem zeichnen sich diverse Haushaltslöcher ab, unter anderem durch die hohen Defizite von Bremer Straßenbahn AG und Gesundheit Nord. Zudem wollen die Koalitionspartner ihr ehrgeiziges Klimaschutzprogramm umsetzen.
Was begrenzt den Haushalt?
Grundgesetz und Landesverfassung beinhalten eine Schuldenbremse. Das heißt, es gilt ein grundsätzliches Verbot, die Staatsausgaben mit Krediten zu finanzieren. Davon kann nur in außergewöhnlichen Situationen abgewichen werden. Die Corona-Pandemie war eine solche Lage. Im Frühjahr 2023 erklärte die Bürgerschaft eine weitere Notlage, begründet mit dem Klimanotstand und den Folgen des Ukraine-Kriegs. Beschlossen wurde ein Kredittopf von drei Milliarden Euro, dessen größter Teil (2,5 Mrd.) bis 2027 für Klimaschutzprojekte ausgegeben werden sollte. Als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts musste dieser Sonderfonds rückabgewickelt werden. Die Bürgerschaft kann zwar immer noch Notlagen erklären, doch dürfen sich entsprechende Kredittöpfe dann nur noch auf das jeweilige Haushaltsjahr beziehen. "Schulden auf Vorrat" für mehrere Jahre sind passé. Klar ist zugleich: Es wäre politisch nicht durchzuhalten, sich Jahr für Jahr immer wieder von Notlage zu Notlage zu hangeln, auch wenn diese Möglichkeit theoretisch existiert. Für 2024 kommt sie wohl noch einmal in Betracht, danach müssten andere Lösungen her.
Was schlägt die Linke vor?
Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz nur Bund und Ländern eine Kreditverbot auferlegt, nicht aber den Kommunen. Bremens Kommunen – also die Städte Bremen und Bremerhaven – sind seit 2019 schuldenfrei. Damals hatte das Land die Schulden der Städte übernommen und im Gegenzug ein kommunales Schuldenverbot in die Landesverfassung aufgenommen. Dies könnte man revidieren, so der Gedanke der Linken. Der Haken an der Sache: Für eine Änderung der Landesverfassung bräuchte man eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag, also die Mitwirkung der CDU. Es gibt aber noch einen zweiten Weg zur Verfassungsänderung. Er führt über eine Volksabstimmung. Sie ließe sich beispielsweise mit der Bundestagswahl 2025 kombinieren, um genügend Abstimmungsberechtigte an die Urnen zu bekommen. Der Gedanke, Bremen über eine Verschuldungserlaubnis für die Kommunen insgesamt wieder mehr finanzielle Beinfreiheit zu verschaffen, ist aus Sicht der Linken nur konsequent. Schließlich ergeben sich die aktuellen Ausgabensteigerungen nicht so sehr im Landeshaushalt, sondern bei den Kommunen, etwa durch den Bau neuer Schulen und Kitas sowie bei der Flüchtlingsunterbringung.