Der Umgang mit den sogenannten Kaisenhäusern beschäftigt die Politik seit vielen Jahren. In der frühen Nachkriegszeit wurde viele dieser Behelfsheime, deren Name auf den damaligen Bürgermeister Wilhelm Kaisen (SPD) zurückgeht, in Kleingartengebieten errichtet, um dort auf städtischem Grund dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Einige Kaisenhäuser wurden zwischenzeitlich abgerissen, denn das Baurecht sieht für Parzellengrundstücke schon länger keine Wohnnutzung mehr vor. Der vorhandene Restbestand teilt sich auf in umgewandelte Kleingartenhäuschen, die weiterbetrieben werden dürfen, und abbruchreife Hütten, die oft eine Weiterverpachtung der jeweiligen Parzellen durch die Kleingartenvereine verhindern.
Für nicht sanierungsfähige Kaisenhäuser haben die Baubehörde und der Landesverband der Gartenfreunde jetzt eine Lösung gefunden. Am Dienstag wurde eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. Sie sieht vor, dass die Stadt die jeweiligen Abbruchkosten übernimmt. Objekte, die noch kleingärtnerisch genutzt werden können, sind von der Regelung ausdrücklich nicht erfasst. "Die Häuser, die in einem guten baulichen Zustand sind, können erhalten bleiben", unterstreicht Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne). "Zudem wollen wir die Weiterverpachtung von Parzellen, auch mit intakten Kaisenhäusern, ermöglichen." An dieser Stelle wird der Kurswechsel deutlich. Schon in der Vergangenheit hat die Stadt auf freiwilliger Basis Abrisskosten von Kaisenhäusern übernommen, aber stets mit dem Ziel, diesen Gebäudetyp nach und nach völlig verschwinden zu lassen.
Die jetzt unterzeichnete Absichtserklärung umfasst mit circa 100 Objekten eine kleinere Zahl der noch rund 1000 Kaisenhäuser. Sie ist als erster Schritt zu verstehen. Die betroffenen Behelfsheime werden vom Landesverband der Gartenfreunde beziehungsweise seinen Mitgliedsvereinen verwaltet. Für 45 dieser Kleinstimmobilien bestehen bereits ältere Abbruchvereinbarungen. Der Landesverband, unter dessen Dach rund 17.000 Kleingärtner in zahlreichen Vereinen organisiert sind, begrüßt die Einigung. Weder Pächter noch Vereine oder der Landesverband müssten nun noch befürchten, "dass sie den Abbruch der vor Jahrzehnten errichteten Gebäude aus ihrer Tasche bezahlen müssen", sagt Vorsitzende Viola Falkenberg. Von der Vereinbarung unangetastet bleiben die Ansprüche einiger Hundert Menschen, die noch regulär in Kaisenhäusern leben. Sie genießen ein sogenanntes "Auswohnrecht". So lange sie es ausüben, gilt Bestandsschutz.