- Unter welchen Voraussetzungen darf man Kellerzimmer vermieten?
- Darf der Vermieter 490 Euro für neun Quadratmeter verlangen?
- Darf man Wohnungen ohne Küche oder Bad vermieten?
Viele Studienanfänger, die keinen Platz mehr im Wohnheim ergattern konnten, sind gerade auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Zentrale Lagen sind dabei besonders gefragt, um abseits des Hörsaals auch ein gutes Stück vom Flair der Hansestadt aufnehmen zu können. Zumindest dieser Punkt lässt sich einer WG-Anzeige zugutehalten, die ansonsten als abschreckendes Beispiel kaum zu überbieten ist: "Gemütliches Zimmer mit Deckenventilator im Zentrum ohne Fenster!" ist das Angebot auf dem Wohnungssucheportal wg-gesucht.de überschrieben. Die Warmmiete für das Neun-Quadratmeter-Zimmer in der Friedrich-Ebert-Straße beträgt 490 Euro. Ob echt oder Fake – der Fall wirft Fragen auf, was bei Vermietungen erlaubt ist und was nicht.
Braucht es eine Baugenehmigung, um Räume als WG-Zimmer zu vermieten?
"Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn es sich um eine Nutzungsänderung handelt", teilt Bauressort-Sprecher Yannoh Mügge mit. "Handelt es sich um eine vorher genehmigte Wohneinheit, aus der mehrere Wohneinheiten werden, beispielsweise im Sinne von Monteurswohnungen, so wäre die Erforderlichkeit einer Genehmigung zu prüfen." Anders verhalte es sich mit WG-Gründungen: Sofern Menschen einen gemeinsamen Hausstand in einer bereits genehmigten Wohnung begründen, so sei dies "voraussichtlich von einer bestehenden Baugenehmigung gedeckt".
Darf man Zimmer ohne Fenster als WG-Zimmer vermieten?
"Nein, man darf keinen fensterlosen Raum als WG-Zimmer vermieten", sagt René Möller, Sprecher des Innenressorts, dem die Wohnungsaufsicht unterstellt ist. Begründet wird dies nach Bremischer Landesbauordnung so: Wohnräume gelten rechtlich als Aufenthaltsräume. Diese müssten über ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung sowie eine bestimmte Mindesthöhe – in der Regel 2,40 Meter – und Mindestgröße verfügen. "Ein fensterloser Raum erfüllt diese Voraussetzungen per se nicht und darf daher weder als Wohnraum genutzt noch als solcher vermietet werden", sagt Möller. In einem solchen Fall würde die Wohnungsaufsicht regelmäßig eine Nutzungsuntersagung aussprechen.
Unter welchen Voraussetzungen darf man Kellerzimmer vermieten?
Das hängt Mügge zufolge mit der Möglichkeit von Rettungswegen zusammen. Laut Landesbauordnung müssen "in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen". Ein zweiter Rettungsweg sei nur dann nicht erforderlich, "wenn im Brandfall die Rettung über einen direkten Ausgang ins Freie möglich ist". Damit Fenster sich als Rettungsweg eignen, müssen sie mindestens 90 mal 120 Zentimeter groß und nicht höher als 1,20 Meter über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Aus Brandschutzgründen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Darf der Vermieter 490 Euro für neun Quadratmeter verlangen?
"Die Mietpreisbremse gilt auch für WG-Zimmer", sagt Mügge. Diese soll verhindern, dass bei Neuvermietungen die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigt. "Für WG-Zimmer bedeutet das, dass die Miete für das einzelne Zimmer nicht willkürlich festgelegt werden kann, sondern sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren muss, die für die gesamte Wohnung gilt, einschließlich der Gemeinschaftsflächen." Die Mietpreisbremse gelte aber nicht für Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen oder möblierte Wohnungen, die vorübergehend vermietet werden.
Darf man Wohnungen ohne Küche oder Bad vermieten?
Nein. Das Außenklo auf halber Treppe, das es in Berlin und anderen Städten vereinzelt auch heute noch gibt, entspricht in der Hansestadt nicht mehr dem Standard. Laut Bremischer Bauordnung muss jede Wohnung ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette sowie eine Küche oder Kochnische haben. Innen liegende Küchen oder Kochnischen sind unter der Voraussetzung erlaubt, dass eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
Was sind die Konsequenzen einer ordnungswidrigen Vermietung?
Grundsätzlich kann die Wohnungsaufsicht die Nutzung untersagen. Eigentümer oder Vermieter werden in der Regel zuerst aufgefordert, die Probleme innerhalb einer Frist selbst zu beheben. Es sei denn, „die Missstände sind so gravierend, dass sofortiges Handeln der Behörden nötig ist“, sagt Karen Stroink, Sprecherin des Innenressorts. Eine Ordnungswidrigkeit kann "mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden". Im Schnitt nimmt die Wohnungsaufsicht 80 Kontrollen pro Jahr vor. Dabei fielen beispielsweise auf: "Schimmelbefall, nicht vorhandene oder nicht funktionsfähige Grundversorgungen mit Strom, Wasser oder Gas, aber auch Vermüllung oder andere Gefahren für die Menschen, etwa durch ungesicherte Treppengeländer und Gerüste“, so Stroink.