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Entwurf für Nachtragshaushalt Bremer Senat streicht "Schulden auf Vorrat"

Mit einem Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt 2023 reagiert der Bremer Senat auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In dem Zahlenwerk kommen keine "Schulden auf Vorrat" mehr vor.
05.12.2023, 19:42 Uhr
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Bremer Senat streicht
Von Jürgen Theiner

Was sich in den vergangenen Tagen ankündigte, hat der Senat am Dienstag vollzogen: Die Landesregierung verständigte sich auf den Entwurf eines weiteren Nachtragshaushaltes für 2023. Er fängt die Folgen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf, das sich zwar auf den Bund bezieht, analog aber auch für Bremen gilt. Dazu gehört, dass Kreditermächtigungen, die aufgrund einer vom Parlament erklärten Notlage beschlossen wurden, im entsprechenden Haushaltsjahr tatsächlich ausgegeben werden müssen. Für den ersten Nachtragshaushalt 2023, den die Bürgerschaft im Frühjahr beschlossen hatte, galt genau dies nicht. Der darin vorgesehene Kreditrahmen von 2,5 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen sollte bis einschließlich 2027 ausgegeben werden. Weitere 500 Millionen Euro waren für die Bekämpfung der Folgen der Ukraine-Krise vorgesehen.

In einem zweiten Nachtragshaushalt sollen nun nur noch diejenigen Ausgaben veranschlagt werden, die tatsächlich 2023 zum Tragen kommen. Der Gesamtbetrag liegt bei 362 Millionen Euro. Größter Einzelposten ist die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge (94 Millionen). Weitere Mittel fließen unter anderem in den Rettungsschirm für die Kliniken, die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die CO2-arme Mobilität. Die "Schulden auf Vorrat" bis 2027 werden gestrichen.

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Endgültig aufgelöst wird auch der sogenannte Bremen-Fonds. Die Bürgerschaft hatte diesen Kredittopf zu Beginn der Corona-Krise gefüllt. Im laufenden Haushaltsjahr hätten die noch vorhandenen Reste dieses Topfes eigentlich nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn man das Karlsruher Urteil zugrunde legt. Deshalb wird die Bürgerschaft in ihrer Dezember-Sitzung voraussichtlich nicht nur den zweiten Nachtragshaushalt beschließen, sondern auch nachträglich eine Notlagensituation ausrufen, die die Nachwirkungen der Pandemie abdeckt und damit die Verwendung der Bremen-Fonds-Reste legalisiert. Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) hält die nun gefundene Konstruktion für ein "rechtssicheres Fundament", das die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.

Ganz anders schaut die CDU auf den Entwurf für den neuerlichen Nachtragshaushalt. Aus Sicht ihres  Finanzexperten Jens Eckhoff gesteht der Senat "mit seiner Korrektur einen Verfassungsbruch ein". Rot-Grün-Rot bügele allerdings nur die "allergrößten Schnitzer" ihrer ursprünglichen Finanzplanung aus. An der "riskanten Schuldenpolitik" halte sie weiter fest.

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