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Reaktion auf Karlsruher Urteil Bremer Senat zieht Notbremse beim Klimafonds

Die Finanzierung der ehrgeizigen Bremer Klimaschutzvorhaben muss anders geregelt werden. Der Senat reagiert mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
28.11.2023, 20:12 Uhr
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Bremer Senat zieht Notbremse beim Klimafonds
Von Jürgen Theiner

Der Senat zieht Konsequenzen aus dem haushaltsrechtlichen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts und legt für das laufende Jahr einen weiteren Nachtragshaushalt vor. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. Der WESER-KURIER hatte am Montag online vorab über entsprechende Absichten des Senats berichtet.

Hintergrund der hektischen Betriebsamkeit in Finanzbehörde und Rathaus ist das Karlsruher Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes. 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht waren, wurden umgewidmet und in den KTF überführt, um über einen Zeitraum von mehreren Jahren für den klimagerechten Strukturwandel ausgegeben zu werden. Unter anderem diese "Schulden auf Vorrat" sind aus Karlsruher Sicht verfassungswidrig. Sie widersprechen dem Prinzip der Jährlichkeit von Haushalten.

Hier ergibt sich eine Parallele zum Bremer Nachtragshaushalt für 2023, den die Bürgerschaft im Frühjahr beschlossen hatte. Der größte Teil entfällt auf ein kreditfinanziertes Investitionspaket für Klimaschutzprojekte. 2,5 Milliarden Euro sind hierfür vorgesehen. Auch dieser Kreditrahmen sollte über mehrere Jahre bis 2027 ausgeschöpft werden. Beim Bremer Staatsgerichtshof ist eine Klage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen den Nachtragshaushalt anhängig, und es besteht inzwischen auch aus Sicht des Senats eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das höchste Gericht der Hansestadt – in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht – den Nachtragsetat kippen wird.

Deshalb arbeitet man nun an einer Auffanglösung. Der Senat wird der Bürgerschaft noch für die Dezember-Sitzung einen weiteren Nachtragshaushalt vorlegen. Darin sollen diejenigen klimabedingten Ausgaben enthalten sein, die noch 2023 tatsächlich abfließen. Die Kreditermächtigungen auf Vorrat für die nächsten Jahre werden gestrichen. Wie die Klimaschutzprojekte aus dem nun hinfälligen 2,5-Milliarden-Euro-Topf ab 2024 finanziert werden sollen, steht noch nicht genau fest.

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Für die CDU-Opposition in der Bürgerschaft ist die jetzt bevorstehende finanzpolitische Notoperation ein Beleg für die Richtigkeit ihrer Klage am Staatsgerichtshof. "Der Senat ist beim Tricksen erwischt worden und versucht nun, dieses Fiasko notdürftig zu korrigieren", sagt CDU-Haushälter Jens Eckhoff. Er kritisiert: "Niemand kann derzeit sagen, wie es mit dem Klimaschutzprogramm in den nächsten Jahren weitergehen soll." Der Vorgang zeige, dass die Klimapolitik der rot-grün-roten Koalition "von Anfang an handwerklich falsch war".

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