Bremens Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) muss sich voraussichtlich im August in der Bürgerschaft einem Abwahlantrag stellen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat am Montag beschlossen, eine entsprechende Sondersitzung des Landtags zu verlangen. Sie muss dann innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Die Christdemokraten werden dabei beantragen, der Senatorin das Misstrauen auszusprechen. Dann wird sich zeigen, ob Aulepp noch das Vertrauen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken genießt.
Nach der Entscheidung der Christdemokraten sagte ihr Fraktionschef Frank Imhoff, die vor wenigen Tagen verhängte Haushaltssperre der Bildungsbehörde sei "nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt". Es sei "untragbar, dass aktuell 1300 Kinder in Bremen keinen Kitaplatz erhalten, weil das Personal fehlt und seit Jahren keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden". Als weiteres Beispiel für die "miserable Bilanz und Performance" der Senatorin führte Imhoff einen Vorgang aus dem Juni an – den Umstand nämlich, dass schon vor der Jahresmitte die für 2024 veranschlagten Energiekosten der Schulen überschritten waren. Dass Aulepps Behörde der Bildungsdeputation schon mehrfach wichtige Beratungsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt habe, runde das Bild ab. "Das Ressort für Kinder und Bildung scheitert schon an den Pflichtaufgaben", so Imhoff. Die politische Verantwortung dafür trage die Senatorin. Sascha Aulepp antwortete am Donnerstag nicht inhaltlich auf die Vorwürfe. In einer ersten Reaktion auf die CDU-Ankündigung beschränkte sie sich auf den Satz: "Das ist das gute Recht der Opposition und gibt mir Gelegenheit, dem Parlament meine Position darzulegen."
Die FDP unterstützt den Antrag der CDU. So meint FDP-Fraktionsvorsitzender Thore Schäck "Ob bei der Kita-Versorgung, Schul-Vergleichen oder Haushaltsplanung – die Bilanz von Bildungssenatorin Sascha Aulepp fällt leider in allen Bereichen verheerend aus. Statt Probleme zu lösen, hat Frau Aulepp neue geschaffen." Demnach sei ein Misstrauensvotum ein notwendiger Schritt, um diesen Posten wieder geeignet zu besetzen. "Das Bremer Bildungssystem liegt am Boden, mit der Haushaltssperre hat die Situation einen neuen Tiefpunkt erreicht. Klar ist: So kann es nicht weitergehen. Wir müssen dringend handeln, um eine Bildungstrendwende einzuleiten", so Schäck.
Auch von Seiten der Bündnis Deutschland-Fraktion gibt es Zuspruch. "Das Bremer Bildungsressort unter der Leitung von Sascha Aulepp hat in seiner Organisation derzeit einen Zustand der Misswirtschaft erreicht, der nicht einmal mehr Raum lässt, sich um die dringendsten Aufgaben einer verlässlichen Bildung im Land Bremen zu kümmern", wird Jan Timke in einer Mitteilung zitiert.
Welche Aussichten hat nun der Abwahlantrag? Dass die rot-grün-rote Koalition Sascha Aulepp fallen lässt, ist kaum vorstellbar. Was allerdings nicht heißt, dass man ihr Wirken dort mit Wohlgefallen betrachtet. Das gilt vor allem für die Koalitionspartner der SPD. So hatte beispielsweise die Linken-Bildungspolitikerin Miriam Strunge im März öffentlich ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es Aulepp nicht gelungen war, im regulären Ressortbudget Mittel für Zweitlehrkräfte in Klassen an Brennpunktschulen einzuplanen. Die Grünen wiederum beklagten erst vor wenigen Wochen in einem Positionspapier Defizite in der frühkindlichen Bildung und übten damit indirekte Kritik an Aulepp.
Das Verfahren der Abwahl eines Senatsmitglieds ist in Artikel 110 der Landesverfassung geregelt. Der Antrag muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder der Bürgerschaft gestellt werden. "Der Senat oder ein Mitglied des Senats hat zurückzutreten, wenn die Bürgerschaft ihm durch ausdrücklichen Beschluss ihr Vertrauen entzieht", heißt es in Absatz 1 des Artikels. Für ein erfolgreiches Misstrauensvotum ist die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erforderlich – also nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wirksam wird der Abwahlbeschluss gegen ein Senatsmitglied erst, sobald die Bürgerschaft über die Nachfolge entschieden hat.