Bremens Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) muss sich am Montagvormittag in der Bürgerschaft einem Abwahlantrag stellen. Er wurde von der CDU-Fraktion eingebracht und wird von Bündnis Deutschland und FDP unterstützt. Grundlage des Antrags ist Artikel 110 der Landesverfassung. Er regelt: "Der Senat oder ein Mitglied des Senats hat zurückzutreten, wenn die Bürgerschaft ihm durch ausdrücklichen Beschluss ihr Vertrauen entzieht." Für ein solches Misstrauensvotum ist die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft erforderlich. Wirksam würde die Abwahl erst mit der Neuwahl eines Nachfolgers beziehungsweise einer Nachfolgerin.
Die Sondersitzung der Bürgerschaft beginnt um 10 Uhr. Der Ablaufplan sieht vor, dass zunächst CDU-Fraktionschef Frank Imhoff den Abwahlantrag einbringt. Anschließend ist eine Aussprache vorgesehen, für die bis zu drei Stunden eingeplant sind. Danach stimmt die Bürgerschaft über das politische Schicksal von Sascha Aulepp ab.
Abwahl Aulepps unwahrscheinlich
Beobachter gehen nicht davon aus, dass die Opposition die mindestens fünf Stimmen aus dem Regierungslager gewinnen kann, die für eine Abwahl der Bildungssenatorin notwendig wären. Das allgemeine Interesse richtet sich eher darauf, ob es Rot-Grün-Rot gelingt, geschlossen aufzutreten, oder ob es einzelne Abweichler gibt. Innerhalb der Koalition und auch in der eigenen Partei stand Aulepp zuletzt durchaus in der Kritik.
Die Sondersitzung der Bürgerschaft kann man live auf der Website der Bürgerschaft unter bremische-buergerschaft.de verfolgen.